Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 7 · p. Seite 244

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 7
Article
Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
Date
1861-01-01
Page
Seite 244 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2829132-2829262-2829270-2857861--06147-2857874
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

244 Geschichte der Juden waren, von den Herzogen Wolfgang und Philipp ausgewiesen und ihnen gleichfalls der freie Durchzug durch das zuletzt genannte Fürstenthum verboten worden. In Folge dessen wandten sich die ״Abgesandten der gern einen Jtidischheit“ auch in dieser Angelegenheit mit einer Vorstellung vom 25. Februar 1570 an den Kaiser1) und beschwerten sich über den Schaden und Nachtheil, den ihnen jene Verordnung auf ihren Reisen brächte, indem bereits mehrere Juden durch dieselbe um’s Leben, in’s Gefängniss und um vieles Geld gekommen wären. Zudem wäre jenes Verbot ja den den Juden von den verschiedenen aufeinander folgenden römischen Kaisern ertheilten Privilegien zuwider, da sich der Kaiser wohl er- Innern werde, dass die Juden im römischen Reiche von den verstorbenen Kaisern dafür begnadigt worden seien, dass keinem unter ihnen, so weit das׳ römische Reich sich erstrecke, sofern er die alten Zölle entrichte, die freien Pässe von irgend einem Fürsten oder sonst Jemandem, ohne einer hohen Strafe zu verfallen, verboten werden dürfen, und seien jene Privilegien ihnen noch auf dem jüngst gehaltenen Reichstage zu Augsburg von der jetzt regierenden kaiserlichen Majestät allergnädigst bestätigt und erneuert worden. Damit nun diese ihnen zu Theil gewordenen Privilegien und Begnadigungen aufrecht erhalten würden, wolle der Kaiser allergnädigst bewirken, dass sie in den erwähnten Fürstenthümern, wenn sie es nöthig hätten, gegen Erlegung der alten gewöhnlichen Zölle wiederum wie zuvor ungehindert und unbelästigt, frei und sicher reisen dürfen und nicht mehr genöthigt wären, ihn mit Gesuchen in dieser Angelegenheit zu beheiligen. Auch habe ja der Kaiser in einem ähnlichen Falle schon einmal seine Intercession eintreten lassen, als nämlich vor einigen und zwanzig Jahren der verstorbene Churfürst von Sachsen2) den Juden ebenfalls den *) Siehe Beilage XIII. 2) Der Zeit nach würde diese Angabe auf die Regierung des Churfürsten Moritz, der Sache nach aber wohl eher auf die seines durch seinen Judenhass sich besonders auszeichnenden Nachfolgers,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.