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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 7 · p. Seite 243

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 7
Article
Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
Date
1861-01-01
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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in der Residenzstadt Hannover. 243 erlassene Verbot liervorgegangen, nicht kenne und auch nicht gemeint sei, letztere Jemandem wider seinen Willen aufzudrängen, es dem Herzoge doch nicht unbekannt sei, wie die gemeine Judenschaft, so viel deren im heiligen Reiche hier und da wohne, von des Kaisers Vorfallren und ihm selbst nicht allein in Schutz und Schirm aufgenommen, sondern auch mehrerer Freiheiten und der gemeinen Rechte des heiligen Reiches theilhaftig gemacht wäre, und gleichwie sie demselben gemäss einem Jeden gegenüber Recht nehmen und geben müsste, also auch dagegen billigeraiassen der gemeinen Wohlthaten sich zu erfreuen hätte und daran von Niemandem gehindert werden dürfte. Demgemäss halte es der Kaiser selbst und verfahren auch sonst des heiligen Reiches Stände und Glieder, indem sie, wenn sie gleich nicht alle den Juden in ihren Ländern zu wohnen gestatten, den letzteren doch gegen Erlegung der gebührlichen Abgaben die «Strassen und freien Pässe weder sperren noch verwehren lassen. Deshalb habe er auch den Supplicanten ihre seinem Ermessen nach nicht ungeziemende Bitte nicht abschlagen mögen und begehre vom Herzoge in Gnaden, das in Rede stehende Verbot in Erwägung der Ursachen, die es veranlasst und des Umstandes, dass dessen •Land und Leuten durch den den Juden zu gewährenden Durchzug allein ja durchaus kein Schaden oder Nachtheil erwachse, wieder aufzuheben und die gemeine Judenschaft zum Behufe ihrer geziemenden und zulässigen Gewerbe durch die fürstlichen Landschaften und Gebiete gegen Bezahlung gebräuchlieben Zolles, wozu sie ja erbötig wäre, frei und ungehindert, ohne Aufenthalt und Belästigung wandern zu lassen. Hiermit würde der Herzog thun, was den gemeinen Reichs-Rechten und Ordnungen gemäss sei und dem. Kaiser wohlgefiele. Aber nicht allein in dem Herzogthume Braunschweig- Wolfenbüttel war den Juden damals der Aufenthalt untersagt worden, sondern auch in dem Fürstenthume Grubenhagen waren sie um dieselbe Zeit, nachdem etliche Juden in Einbeck נ) unter einander in Streit gerathen *) In Harland’s Geschichte von Einbeck geschieht dieser Augelegenheit mit keinem Worte Erwähnung. 20*

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