Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Ein Artikel der Breslauer Zeitung [Nachricht]
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 199 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829262-2829268-2857742--06083-2857792- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Notizen. 199 Ansicht vorherrschte, der Jade halte dafür, er dürfe vor einer christlichen Obrigkeit einen falschen Eid ablegen. Hat diese Ansicht eine Begründung in der jüdischen Lehre oder in der Erfahrung? Die jüdische Lehre hat allenthalben ausschliesslich die objective Heiligkeit des Eides im Auge; der Meineid ist ihr eine Entweihung der Gottheit, und da kann natürlich nicht in ,Betracht kommen, wem oder vor wem der Eid abgelegt wird. Und die Erfahrung? Sie erzählt von der ältesten bis auf die neueste Zeit wenig von den Meineiden der Juden; weder die entfernten Annalen des heimlichen Gerichtsverfahrens noch die Tabellen der neueren Geschwornengerichte aller Länder haben Anklagen der Juden wegen Meineides einregistrirt. Der Religi-onshass hatte jenes. Gespenst, ״der Jude schwöre falsch vor der christlichen Obrigkeit“ herauf beschworen; in früherer Zeit ergriff man diese Gelegenheit, um den Juden auf's Empfind־ liebste zu verletzen, in späterer Zeit suchte man es durch lästige Formeln und Formalitäten zu bannen. Die frühere Zeit griff in ihrer Naive tat zu höchst naiven Mitteln; im byzantinischen Reich musste der schwörende Jude seine Hüften mit einem Dornbusehe umgürten, in’s־Wasser gehen u. 8. w., zugleich eine Eidesformel sprechen, die weder ihm noch dem Richter verständlich war (vergl. meine Schrift: Die Eidesleistung der Juden. 2. verm. Ausg., Dresden und Leipzig 1847, 8 . 68). Im deutschen Reich war ein anderes probates Mittel erfunden, sich der Wahrhaftigkeit des Eides der Juden zu versichern. Da muss der Jude ״stehen auf einer Schweinenhaut, die Junge hat gehabt binnen 14 Nächten, die Haut soll man aufschneiden bei dem Rücken und sie breiten auf die Zitzen, da soll der Jude aufstehen barfuss und nichts anhaben, denn ein Niederkleid und ein hären Tuch um sich, also ist sein Recht“ (das. 8. 69 f., wo die historische Entwickelung des Judeneides gegeben ist). Und so bildete sich der in Deutschland bis in dieses Jahrhundert hineinragende entwürdigende Eid ״more Judaico“ heraus. Hatte doch, als im Jahre 1782 der Entwurf der Eidesleistung der Juden durch königl. Rescript bei den preuss. Lanescollegien circulirte, eine Behörde die Anwesenheit des Schächtermessers bei der Eidesleistung der Juden vorgeschlagen (Jahrb. f. d. preuss. Gesetzgeb. ä. a. 0. 8. 419 f.). Wo mit solchen Ansichten an Verbesserungen gegangen wird, da wird nicht radikal gebessert