Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 174 (sequence 14)
- Language
- German
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174 Geschichte der Jaden Schutz und Schirms zu erfreuen und zu gebrauchen haben 801len; Und solchemnach kündigen. Wir, Euch Juden allen׳, sambt und,sonderlich, so wie berührt,‘in Unserm Fürstenthumb biszhero ihre Wohnung gehabt und'noch haben und auch in andern Gebiethen sesshafftig seyn, keinen ausgenommen, ernstlich die Wohnung und dann unser Gelei dt, Schutz und Schirm־ und 8iclierheit gäntzlich und .allerdings auff und ab,, hiemit und in Krafft dieses uns er 8 gemeinen׳ offenen Patents dergestalt, dass ihr zwischen itzt und schirst kommenden Pfingsten allenthalben in unserm Fürstenthumb was und wem ein jeder insonderheit schuldig ist, bezahlet, auch in solcher Frist mit Weib, Kindern, Uaab und Gütern' dasselbige räumet und über bestimbte Zeit euch hauffig oder einzeln darinnen nicht mehr finden lasset, auch sambt und mit denen, die ,in andern Herrschafften‘ und Gebieten'sesshafftig seyn, unser Schutz und Schirm Brieff hinfürter gantz und gar nicht mehr gebrauchet. Mit dieser Ver- Warnung, wo hierüber einer oder mehr Ausgangs ,obberührter Zeit in unserm Fürstenthumb betreten oder sonst uff angeregte unsere Schutzbrieffe darinnen oder and er 8 two seinen Handel, Wucher und dergleichen Sachen zu treiben befunden ׳wird, dass derselbig für Uns und allen den Unsernseine Gefahr und Ebentheuer zu ersehen und zu gewärten haben solle. Das meynen wir gäntzlich und endlich. Mit Uhrkundt geben zu Wulffenbüttel ander unserm hie unden aufgedruckten Secret Siegel, am 30ten Tag Aprilis, ao 1557. (Abgedruckt in des Herzogs Augusti Hofgerichtsordnung pag. 703 und bei Jung: de jure reeipiendi Judaeos pag. 85.). BeilageIX. Schreiben der Statthalter und Käthe zwischen Deister und Leine an den Bürgermeister und Kath zu Hannover in Betreff des Juden Phibes, vom 31. October 1563. Vnser freundtlich Dienst Zuuor, Ersame vnnd für sichtige, besonder günstige freunde. Wir mugen euch nicht verhaltenn, Das wir Phibes Juden!! In vnser8 gnedigenn fürsten vnnd herrenn geschefften, darann f. gn. Zum hohesten gelegen Zuuerschickenn h ab enn, vnnd als es dann an deme Das er vielen ewren mithburgeren mith schulden verhallt, w6111 che wie wir berichtet Werdenn, In ihnen Zum heffligsten dringen sollenn, vnnd geleichwoll er herwider mit etlichenn gemelten ewren mithburgern viel gegenschulde habenn soll, ausz wellichen er seine geleuhiger vermeint vnnd auch vrputigk1) ist Zucontentiren vnnd Zubefriedigenn Demnach ist ann 8tat vnnd’In nhamen hocher- ב) erbötig.