Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 173 (sequence 13)
- Language
- German
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in der Residenzstadt Hannover. 173 vmb Eur bitt willen noch lindiglich vnnd ahne peinlich beschwer dt enthalten werden. Befinden wir die Sachen dermassen, Das ane furwissen und beuel. seiner f. gn. wir dieselben eurer bitt noch, wie Ir vernunftiglich Zu bedencken.nicht ledig lassen können, wir bekomens dan von seiner f. gn. beuel.' Derhalben freuntlich bittent, Ir wollet vns in Deine anderer gestalt nicht verdencken. Vnnd wollen wir nicht vnäerlassen, euch Zu ' gefallen die schrifften derwegen an vns geschehen, Zum eliisten alsz passin kan, an seine־f. gn. gelangen Zu lassen, vnnd darneben Zu schreiben, vngetz weif eit seine f. gn. wirdet sich daruf mit fürstlichen vnnd vnuerweislichen antwurten gnediglich ereieren. Darauf wir euch wider beantwurten können, Das m.oehten wir euch guter meinung nicht Vorhalten, Denn wir Zudienen geneigt sein. Datum Dinstags nach. Lucie Anno etc. 54 Vnsers gnedigeh Jursten vnnd hern, hentzogen Erichsz Zu Braunschweig vnnd Leuneburgk etc. ־ Verordnete Rethe Zwischen Deister vnd Leine. Aufschrift: Dem Ersamen vnnd fursiclitigen Bürgermeistern vnnd Rath der Statt Hann euer vnsernn besondern gueten freunden Zu handen. •(Original im städtischen Archive zu Hannover.) Beilage VHE. Herzog־ Heinrich der Jüngere kündigt allen in seinen Landen sesshaften Juden die Wohnung, das Geleit und den Schutz auf, am 30. April 1557. Von Gottes Gnaden Wir Heinrich der Jüngere Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk etc. Fügen hiemit öffentlich allen und jeden Juden, so in Unserm Fürstentinimb wohnen, oder aber sonsten ausserhalb desselben in ander Herrschafften und Gebieten sitzen- und Unser Geleit, Schutz - .und Schirm-B riefle hiebevor von Uns erlanget gehabt und noch haben, zu wissen: Demnach nicht allein bey weinigen Wochen offenbähr worden und an lichten Tag. kommen ist, welchergestalt durch Hilff und Befürdernis eines guten teils der Juden, gantzeih gemeinen Besten zum höchsten Betrug, Schaden und Beschwerniis, das verbothene hoch straff liehe Laster, falscher und Unrechter Müntzmachunge getrieben und gebrauchet worden, sondern auch vor glaublich geschrieben und gesagt wird, dass unsers wahren Christlichen Glaubens und Nahmens Erb-Feind, der Türcke, alleine von den Juden aus der Christenheit und um derselben Gelegenheit, alle Kundschafft bekomme•; Dass Wir derhalben und aus viel mehr, andern bewegenden Ursachen l'anger nicht dulden, leiden oder nachgeben können, dass einiger Jude noch Jüdin in unserm Fürstenthumb Wohnung, Aufenthalt, .Handel oder Wandel, vielweiniger sich auch unsers Geleides,