Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 165 (sequence 5)
- Language
- German
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in der Residenzstadt Hannover. 165 timt der Herzog Heinrich der Jüngere allen Juden, die in seinem Fürstenthume wohnen oder ausserhalb desselden sich niedergelassen haben, jedoch von ihm Schutz- und Schirnibriefe besitzen, zu wissen, dass, nachdem ihm bekannt geworden, wie durch ihre Unterstützung zum Nachtheile des allgemeinen Besten nicht allein das Yerbrechen der Falschmünzerei getrieben, sondern auch der Erbfeind des christlichen Glaubens, nämlich der Türke, alle Kundschaft aus der Christenheit bekomme, er nicht länger dulden könne, dass Juden in seinem Fürstenthume wohnen oder gar sich seines Schutzes und Schirmes erfreuen sollen. Er kündige daher ihnen allen, keinen ausgenommen, die Wohnung wie sein Geleite auf und hätten sie bis zu den nächsten Pfingsten allen ihren Gläubigern ihre Schulden zu bezahlen und innerhalb dieser Frist mit den Ihrigen sein Land zu verlassen, sich später dagegen weder darin zu zeigen, noch, falls sie in andern Gebieten sesshaft wären, seine Schutzbriefe ferner zu gebrauchen. Würde ein Jude aber nach diesem Termine in seinem Fürstenthume betroffen, oder triebe er darin oder anderwärts, jedoch auf des Herzogs Schutzbrief gestützt, Handel oder Wucher, so solle er dafür ernste Strafe zu gewärtigen haben1). Der hier den Juden gemachte Vorwurf, dass sie, wie dem Herzoge ״vor glaublich geschrieben und gesagt“ wurde, den Türken als den Erbfeinden der Christen alle Kundschaff verschaffen, ist ebenso absurd, wie der andere, der ihnen in Beziehung auf die Türken in jener Zeit häufig genug gemacht wurde, dass sie diese nämlich im Kriege gegen die Christen unterstützen und ihnen die Eroberung mancher Stadt erleichtern sollten, und wird der ganze Vorwurf wohl nur in der Thatsache seinen Grund haben, dass die unter dem Schutze des Herzogs stehenden Juden ihre Handelsverbindungen bis nach der Türkei ausgedehnt hatten und auch dorthin Geschäfte machten, wie Solches bei den Juden Hannovers nachweislich der Fall war. Von den letzten! waren nämlich mehrere im Jahre 1564 *) Siehe Beilage VIII.