Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 164 (sequence 4)
- Language
- German
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164 ' Geschichte der Jaden auf Befehl des Vogtes Alfen in Haft genommen worden, worauf der Rath, der in diesem Verfahren einen Eingriff in seine Rechte sah, sich klagend an die fürstlich calenhergischen Räthe wandte und um Erledigung dieser Angelegenheit wie um die Freilassung der beiden Juden, da dieselben unter seiner Gerichtsbarkeit ständen, bat. In dem Antwortschreiben der erwähnten fürstlichen Räthe an den Bürgermeister und Rath zu Hannover') entschuldigen sich dieselben, dass sich ihre Erwiderung überhäufter Geschäfte wegen so lange hingezogen hätte, und erklären zur Sache, dass sich die beiden Juden in fürstlicher Haft befänden, übrigens auf die Bitte des Rathes gelinde und ohne peinliche Beschwerde behandelt würden; der Haft entlassen könnten sie jedoch, wie die Sache steht, ohne Vorwissen und Befehl des Fürsten nicht werden, und ersuchen sie den Rath, dies ihnen nicht zu verdenken. Indessen wollten sie nicht unterlassen, dem Rathe zu Gefallen die ihnen hierüber zugekommenen Schriften so schnell als möglich an den Herzog gelangen zu lassen und diesem noch besonders über diese Angelegenheit zu berichten; ohne Zweifel würde sich dann der Fürst darauf mit unverweislich er Antwort gnädig erklären und würden sie dem Rathe diese Antwort zukommen lassen. Auf das Verbannungsdecret, kraft dessen Herzog Heinrich der Jüngere am 30. April 1557 seine jttdisehen Unterthanen aus seinem Fiirstenthume auswies, habe ich bereits in dem gedachten Jahrbuche hingewiesen. Obwohl sich nun dieses Decret zunächst nur auf die Juden im Herzogthume Braunschweig-Wolfenbüttel bezog, so kann doch auch hier in der Geschichte der Juden Hannovers dasselbe schon darum nicht ganz übergangen werden, weil in späteren fürstlichen und städtischen Mandaten, namentlich nachdem durch den im November 1584 erfolgten Tod des Herzog Erich II. die Fürstenthtimer Göttingen und Galenberg mit dem von Braunschweig-AV01fenbüttel vereinigt worden waren, häufig darauf Rücksicht und Bezug genommen wird. In dem erwähnten Decrete >) Siehe Beilage VII.