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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 3 · p. Seite 92

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 3
Article
Die höchsten Gewalten im biblischen Staate
Date
1861-01-01
Page
Seite 92 (sequence 12)
Language
German
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92 Die höchsten Gewalten im biblischen Staate. als seine Untergebenen, was in einem hierarchisch geschulten Staate wohl nicht möglich gewesen wäre. Zu Salomo’s Zeit zählt der Hohepriester einfach mit unter den Hofbeamten. Wesentlich waren die Priester Diener des Opfercultus, der nach den deutlichen Tendenzen der mosaischen Institutionen, weil auf einen einzigen Ort beschränkt, nicht dauernd sein konnte und der in der That schon während der *babylonischen Gefangenschaft ruhete und seit dem Untergange des Tempels und der vorhergesagten Zerstreuung aufgehört ,hat. Wollten die Priester ihrem Stande Ehre machen־ und im Volke irgend Etwas gelten, wovon auch ihre äussere Existenz abhing, so mussten sie vor Allem würdige Männer sein und die wissenschaftlichen Kenntnisse der damaligen Zeit in sich vereinigen, wie wir die letzteren bei den Propheten und Dichtern in einer oft überraschenden Gründlichkeit und Fülle in Anwendung gebracht finden. Da es einem Jeden im Volke freistand und in den Prophetenschulen auch die Gelegenheit sich darbot, jeden Grad der damaligen Bildung zu erlangen, so hatten die Priester hier kein sich selber beinessendes Monopol, sondern ein Wetteifer mit Allen war Ihnen unerlässlich und sollte sie in einer fortwährenden Geistesbewegung erhalten, durch deren Mangel die Kasten der alten Staaten allmählich entarteten.’*) Das Oberhaupt des Heeres, wie auch des von den Aeltesten zu dessen Verstärkung bei besonderen Gelegenheiten gestellten Landsturms, war der König. Fremde Truppen, wie in Karthago, wurden nicht in Sold genommen. Auch damals schön und durch das Gebot der Schrift war ein Jeder berufen, zu kämpfen mit Gott, für König und Vaterland. Auch sonst noch liegt bei Betrachtung dieser ehrwürdigen biblischen Institutionen vielleicht maneher Vergleich mit denen unseres Vaterlandes nicht zu **) Die vollständigen, auf ־umfassenden Forschungen beruhenden Beweise für die in dem Vortrage entwickelten und angedeuteten Ansichten wird der geneigte Leser in den Werken des Verfassers über M.osaisches Recht und Archäologie * der Hebräer leicht unter den betreffenden Abschnitten auffinden.

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