Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die höchsten Gewalten im biblischen Staate
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 88 (sequence 8)
- Language
- German
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88 Die höchsten Gewalten im biblischen Staate. torische, wichtige Erbgesetz, das auch Töchter, wie in Athen, als Erbinnen unter Umständen zuliess, sämmt den Modifikationen dieser Neuerung. - Das Princip der Vertretung als solcher, nämlich der mitlebend Abwesenden und der Nachkommen durch die in der constituirenden Versammlung Gegenwärtigen wird im Deuteronomium auseinandergesetzt, und der Grundsatz der Selbstbestimmung und freiwilligen Annahme der Glaubensrichtüng, ohne welche das religiöse Bekenntniss eines Menschen keinen Werth hat, wird auch von Josua, dem Nachfolger Mosis, noch anerkannt. Er stellt vor seinem Lebensende in einer feierlichen Versammlung den Vertretern des Volkes, nach einer mahnenden und beweglieben Anrede schliesslich anheim, selber nochmals zu wählen, ob sie dem wahren Gotte oder etwa einem der Heidengötzen dienen wollten, wobei er aber hinzusetzt: ״ich und mein Haus wir wollen dem Ewigen dienen.“ Die eben dahin gehende Erklärung der Vertreter nimmt er schriftlich zu Protokoll, und dasselbe wird als wichtige Urkunde an heiliger Stätte beigelegt. Die genaue Com stituiruiig dieses repräsentativen Volksrathes schon unter Moses ersieht man auch aus der Art seiner Berufung im damaligen Läger. Sie geschah durch verschiedene Trompetensignale, deren Tonfiguren angedeutet werden, je nachdem der grosse Rath, oder ein kleinerer, der nur aus den Stammesfürsten bestand, sich versammeln sollte, es bedurfte also nicht einer näheren Bezeichnung oder perähnlichen Aufforderung der Einzelnen, weil schon ein für alle Male bestimmten Männer. In den etwa 300 Jahren nach Josua, unter der Leitung der Richter, bei deren Geschichte der Verfasser öfter hinzusetzt: ״damals war. kein König in Israel, Jeder that, was ihm beliebte,.*■ war es mitunter dieser Volksrath ab lein, der das Ganze in keine Anarchie ausarten Hess, sondern ihm eine organische Lebendigkeit und Beweglich-, keit erhielt. Allerdings war das Band der Stämme gelo.ckert,. sie wurden einzeln unterjocht, ohne dass die andem sich rührten, bis ein Mann im Volke aufstand, Einmal wird auch eine Frau,■ Deborah, genannt, entweder