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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 3 · p. Seite 87

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 3
Article
Die höchsten Gewalten im biblischen Staate
Date
1861-01-01
Page
Seite 87 (sequence 7)
Language
German
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Die höchsten Gewalten im biblischen Staate. g7 gem'einen das Grundgesetz galt, das wied erholen tlich und wörtlich lautet: der ein gewanderte Fremde und der Ein■״ heimische sollen in Rechten gleich sein. , יי• Ausserdem war das Köoigthum von der seit je bestehenden Volksvertretung umgeben, gewiss das älteste.Beispiel dessen, was man jetzt constitutioneile Formen nennt, um so interessanter, da ihre Weise eine ganz andere, als später und anderswo, nämlich die naturgemässeste war, freilich nur in den damaligen einfachen und patriarchalischen Verhältnissen möglich. Die in neuerer Zeit so viel erwogene Frage, in welcher .Art die. Volks- Vertretung gebildet werden, die Wahl erfolgen solle, erledigte sich im biblischen Staate dahin, *dass die Aeltesten und Patriarchen der Familien, Geschlechter und Stämme die Repräsentanten und den Rath des Volkes bildeten. Sie waren die natürlichsten Vermittler, durch sie trat man mit seiner ganzen Masse in Beziehung, denn dem Willen des Patriarchen entzog sich in Ehrfurcht nicht leicht Einer der Jüngeren. Schon in der frühesten: Zeit, schon in Egypten fand Moses dieses Verhältniss vor, und er benutzte es bei dem Befreiungswerke. Denn er berief die Aeltesten und trug ihnen die nöthigen Massnahmen vor, welche sie• im Flamen der Uebrigen acceptirten. Auch die ganze mosaische Gesetzgebung nahm diesen Weg. Die Vorschriften und Einrichtungen, wiewohl göttlich-gebotene, mussten von den Volksvertretern erst als solche anerkannt und angenommen sein, um auch alle Uebrigen zu verpflichten und den Uebertreter straffällig zu• machen. Dem Bibelleser, welcher diese damaligen Verhältnisse nicht kennt, wird so Manches in den verschiedenen biblischen Büchern dunkel bleiben. Wir finden in solcher Art nicht •blos Vorschläge von Institutionen, welche Moses den Repräsentanten des Volks vorträgt und die von diesen ge- billigt und in Ausführung gebracht werden, wie z. B. die nicht einer Offenbarung, sondern dem ־ Midianiter .Jetliro * wahrheitsgetreu zugeschriebene Richter Institution, wir finden auch Gesetzes-Vorschläge, die von dem Rathe der Alten, ja selbst einzelnen Petenten ausgehen, und die von dem Gesetzgeber adoptirt werden, wie z. B, das reforma-

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