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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 3 · p. Seite 84

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 3
Article
Die höchsten Gewalten im biblischen Staate
Date
1861-01-01
Page
Seite 84 (sequence 4)
Language
German
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84 Die höchsten Gewalten im biblischen Staate. Hier sollte nach den Intentionen des Gesetzgebers keine asiatische Despotie, auch keine egyptische Hierarchie, kein Kastenstaat sich gestalten, hier handelte es sich nicht zunächst um die Einrichtungen und Regierungsweise einer Stadt, sondern eines Landes und eines in vielen Stadten gleichberechtigt wohnenden Volkes. Die Tendenzen des biblischen Staates stehen also denen unserer heutigen Staaten näher, zumal da ja für alle unsere jetzigen Einrichtungen biblisch-religiöse und ethische Ideen inassgebend sind. Der Form nach aber und in der Ausführung musste natürlich Vieles anders sein, um den Verhältnissen und Neigungen der damaligen Zeiten Rechnung zu tragen oder abwehrend entgegenzutreten. Das grosse Interesse, welches die biblisch-politischen Institutionen jedem denkenden Manne darbieten, ist lange ganz übersehen worden, weil man in der Bibel eben nur Theologie suchte, und dieses Studium nur Theologen überliess, bis etwa vor 60 Jahren Michaelis in seinem Mosaischen Rechte die Aufmerksamkeit auch der Staatsmänner und Rechtslehrer hierher leitete, und Napoleon,, indem er den Exodus bei seiner Expedition nach Egypten mitführte, auch den Beweis gab, dass der Lehrreichthum der mosaischen Urkünden sich weit über das theologische Fachgebiet hinaus erstrecke. Fragen wir, um einen Massstab zu gewinnen, nach den Mächten und Einflüssen, welche heutigen Tages sich im Staate geltend machen, so würde man zuvörderst nennen: die Macht des Staats-Oberhauptes und des Gesetzes, vermittelt durch die Obrigkeiten, ferner die des Volkes, vermittelt durch seine Vertreter, wo nämlich eonstitutionelle. Formen eingeführt sind, die Macht der Kirche oder der Hierarchie, die staatlichen Vertheidigungsmittel, um nach Aussen hin die eigene Selbstständigkeit zu schützen, endlich die in neuerer Zeit auch nicht gering angeschlagene Macht der öffentlichen Meinung, geleitet und zum Ausdruck gebracht durch die Presse; in gebildeten Staaten ist es zugleich die sich selber controlirende Macht der Intelligenz. Suchen wir nun im Alterthume die Parallelen dieser Mächte, so werden wir uns zunächst nach

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