Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die höchsten Gewalten im biblischen Staate
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 83 (sequence 3)
- Language
- German
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Die höchsten Gewalten im biblischen Staate. 83 Der biblische Staat nimmt wohl seiner Idee nach, von Seiten des Staatsmannes wie des Altertumsforschers, mindestens dasjenige Interesse in Anspruch,, welches wir den Systemen der alten Staaten überhaupt, der Orient allsehen und abendländischen, ja selbst auch der idealen Republik Plato’s zuwenden, und umsomehr, als er, jenen gegenüber, manches Eigenthümliche hat. Denn die Verfassungen der klassischen, wichtigsten Staaten, Rom’s, Sparta’s und Athen’s, waren ja wesentlich nur Städte- Einrichtungen. Der Gesetzgeber hatte ja vorzüglich nur die Stände und die Volksmenge der Einen Stadt im Auge. Von hier aus wurden die unterjochten, eroberten, verbündeten Städte und Staaten durch Statthalter, durch Klugheit, und Waffengewalt festgehalten und geleitet. Es genügte, dass vor Allem die herrschende Stadt in sich wohl regiert und einig war. Nur auf diese beschränkte sich die demokratisch-republikanische Idee, die so hoch gestellt ward und der, der Gesetzgeber, wenn, er Eingang finden wollte, vorzüglich Rechnung trug. Der Ort Rom war in sich selbst Republik. Die Frage, ob König oder Senat, ob lebenslängliche oder wechselnde Magistrate, war ihrem republikanischen Gehalte nach liier nur für den Umfang Einer Stadt gelöst, wo Eines Wie das Andere in Anwendung kommen konnte. Das über alle Welttheilesich erstreckende Römische Reich aber war nicht Republik, sondern Despotie, und zwar in dem eisernsten Sinne des Wortes, nur dass hier der Despot nicht, wie in Asien, Ein Mann, sondern, eine ganze Stadt war, die sich, wenn nothwendig, auch bis auf jenes Mass concentriren konnte, indem ein Dictator die Summe der römischen , Gewalten in seiner Hand zusammenfasste, eine bewunclernswerthe Erfindung des römisch-politischen Geistes. Zwischen den asiatischen Despotieen also, wo der ganze Staat nur um des Einen Mannes Willen da zu sein schien und die Volksmeinung, seinem Willen gegenüber, fast Null war, wo ihm gegenüber das Leben und Wohl der Uebrigen keine sichere Bürgschaft hatte, zwischen ihnen und jenen europäischen Republiken stehet das palästinensische, das biblische Staatswesen als ein bedeutsames Mittelglied da. 7'