Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 2
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 67 (sequence 3)
- Language
- German
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67 Recensionen und Anzeigen. manche Aeusserungen, in welchen der alten israelitischen Religion und ihren Institutionen Unrecht geschieht. So heisst es S. 1: ״die Hierarchieen der älteren Zeit sind daher durch und durch nationale, sind überall, wo sie gesiegt, Hüterinnen der Volkstümlichkeit gewesen, haben nie einen weiteren Zweck verfolgt, als den, jenes einzelne bestimmte Volk, dem die.jedesmalige angehörte, zu beherrschen, und zwar mittelst gänzlicher Abschliessung und Absperrung von allen andern, zu beherrschen. So die Brahmanen in Indien, so das ägyptische Priesterthum, so die Leviten und später die Pharisäer bei den Juden, so die celtischen Druiden.“ In dem hebräischen Staate gab es zwar eine von Josephus so genannte Theokratie, d. h. eine Verfassung, in welcher das göttliche Gesetz an der Spitze stand und alle übrigen Gewalten sich ihm unbedingt unterordneten, aber keine Hierarchie. Weder Priester noch Pharisäer haben je eine solche gebildet oder bilden können. Die Priester waren weder die Verwalter des Gesetzes, noch auch, wie man allerdings oft behaupten hört, die Verfasser desselben. Wäre das Letztere der Fall, so würde an der Spitze des Pentateuchs die Vorschrift stehen: Der oberste Richter der König, soll aus 16 vitis ehern Ge schlecht 6 sein, wo hingegen für gegentheils ein anderer Stamm designirt wird, that sächlich auch Oh erricht er und Könige aus anderen Stämmen waren. S. das Weitere hei Saalschutz, Mos. Recht, in der Abhandlung über Theokratie, und Archäologie der Hebräer, Th eil 2, Cap. 78. Auch Pharisäer waren keinesweges, wie man sie gewöhnlich bezeichnet, eine Sekte, sie waren nur der gelehrte Th eil. des Volkes überhaupt. Sie besetzten allerdings die höchsten Aemter und ihre Vorschriften waren für das Volk verbindlich. Dies ist aber auch bei uns der Fall. Auch in Europa müssen die Gesetzgeber Männer der Wissenschaft sein und die Regenten selbst der sogenannten Republik der Gelehrten angehören. Gelehrt er aber konnte in Palästina, so wie in unseren Ländern, ein Jeder sein; die Pharisäer bildeten keine Kaste. Ebensowenig wurde der angebliche Zweck, das Volk zu beherrschen, wie der Verfasser sagt, durch gänzliche Ah Schliessung und Ab-׳ Sperrung erreicht. Kein Gesetz hinderte die Israeliten, wie schon oben angedeutet worden, Fremde bei sich aufzunehmen, oder unter andern Völkern sich bürgerlich und gesellig nieder-