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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 12 · p. Seite 451

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 12
Article
Mosaisches Recht und Hindurecht
Date
1860-01-01
Page
Seite 451 (sequence 7)
Language
German
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Blosaisches Recht und Hindurecht., 451 sitzthum: seine Frau vertraue er seinen Söhnen an oder nehme sie mit. Dort lebe er mit völliger Herrschast über seine Sinne u. s. w. (6, 2. 3, 4)״). Der Raum verbietetauf das Fernere des Civilrechts ausführlich einzugehen. Wir beschränken uns daher auf Mittheilung der Eodisication des Menu und werden manche interessantere Gesetze anfügen. Der Menu hat achtzehn Hauptabtheilungen (Titel) der Rechtslehre, die wir hier nach seinen eigenen Worten auf einander folgen lassen: ״Die erste dieser Abtheilungen, betrifft Schulden, die ׳ zweite Aufbewahrungen, die dritte Verkauf eines Gegenstandes ohne Eigenthumsrecht daran zu besitzen; die vierte Handelsangelegenheiten zwischen Assocws; die fünfte Zurücknahme einer geschenkten Sache; die sechste Nichtbezahlung des Lohnes; die siebente Weigerung Verträge zu erfüllen; die achte Aufhebung eines Verkaufes oder Kaufes; die neunte Streitigkeiten zwischen Herrn und Diener;.die zehnte das Gesetz über Grenzstreitigkeiten; die eilste und zwölfte üble Behandlungen und Injurien; die dreizehnte Diebstahl; die vierzehnte Raub, und andere Beeinträchtigungen; die fünfzehnte Ehebruch; die sechszehnte die Pflichten des Mannes und der Frau; die siebzehnte Erbrecht; die achtzehnte Spiel und Thierkämpfe" (8, 4—7). Der Specialisirung dieser achtzehn Titel gehen Ermahnungen an den König, die Rechtspflege aufrecht zu erhalten, voraus. Der erste, Titel enthält auch die Lehre über die Zeugen, die wir oben besprochen haben. Wir führen hier Mehreres aus den ersten Titeln an. Wenn ein Kläger bei anberaumtem Termine seine Klage anzubringen unterläßt, so kann man ihn körperlich züchtigen oder an Geld strafen (8, 58). Wenn der Beklagte ' 6) Das 6. Buch des Menu handelt vom beschaulichen Leben, das reich an Kasteiungen und Bustübungen zu -er Absorbirung in Brahma führt. Man wird unwillkürlich an das Therapmtenwesen Philos (aus dem stch der Anachoretismus entwickelte), sowie an die von ihm als die höchste Spitze des beschaulichen Lebens dargestellte Ekstase erinnert.

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