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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 11 · p. Seite 442

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 11
Article
Israelitische Jahrbücher [Rezension]
Date
1860-01-01
Page
Seite 442 (sequence 6)
Language
German
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442 Recensionsu und Anzeig««. ordnungen der gedachten Kaiserin über den Unterricht auf derjüdischen Talmudschule in Nikolsburg und die Befugniß des dasigen Landrabbiners, und knüpft daran den Wunsch wegen Errichtung einer Anstalt innerhalb der östr. Monarchie, woraus künftige Rabbiner hervorgehen können. ״Zum Gedächtnisse anerkennender und liebevoller Gesinnung von christlicher Seite" vom Herausgeber, berichtet über einige tolerante Aussprüche und Handlungen christlicher Geistlichen und Laien und giebt dem entsprechende Auszüge aus neueren Schriften; ihm schließt sich ein Aufsatz von Dr. Iellinek an. zur Erinnerung an den jüngst verblichenen Molitor (der gegen Eisenmenger schrieb) und au Umbreit, der jedoch, wie der Vers, selbst ein« gestehet, auf die nachbiblische Entwickelung des JudeuthumS nie ein-' gegangen war. - Noch einmal tritt G. Wolf auf und erzählt nach vorgefuudenen Urkunden wie ein Jude im 17. Jahrhunderte Jesuiten und andere katholische Geistliche mit eigener Lebensgefahr rettete. Die Feindcsliebe (und Jesuiten waren doch stets Feinde der Juden) hat sich also bei den Juden durch die That bewährt, trägt auch ihre Religion solche nicht als Aushängeschild! — ״Pia desidcria" ist ein Aussatz benannt, worin der Herr Herausgeber manche beherzigenswcrthe Wünsche für die östreichischen Israeliten ausspricht. Hierunter dürfte nächst dem Wunsche nach einem theologischen Seminar, worüber wir bereits sprachen, die Der« Iretung der Israeliten in ihren Eultus- und Unterrichtsangelegen- Helten bei dem Ministerium am dringendsten erscheinen. Man wen« det gewöhnlich ein, unser Eultus müsse autonom bleiben, die Regierung dürfe sich Nicht zu sehr einmischen; allein zwischen der völligen Jgnorirung des jüd. Eultus von Seiten des Staats, und einer allzugroßen Einmischung in innere religiöse Fragen liegt für den besonnenen und leidenschastlosen Gesetzgeber »in« richtige Mitte. Man sehe doch, zu welcher Anarchie die totale Nichteinmischung des Staats die jüdischen Cultusangelegenheiten in manchen Ländern (z. B. in Preußen) gebracht hat. Die Jgnorirung des jüd. Eultus spiegelt sich auch in Normirung der bürgerlichen' Verhältnisse der Juden ab, die immer in den Ländern, wo der Staat sich gar nicht um den jüdischen Eultus kümmert, in mancher Beziehung tm Nachtheile sind.׳ Am angemessensten für die Juden Oestreichs wäre eine gemischt« Consistorial- und Synodalverfassung mit einer Spitze am Hauptorte der Monarchie, welche die jüd. Cilltusangelegenheiten beim

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