Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Mosaisches Recht und Hindurecht
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 415 (sequence 10)
- Language
- German
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Mosaisches Recht imd Hmdurecht. 415 Leibe hat".׳ Auch Gesundheitsrücksichten treten hier hervor. ,;Es Md-- jene. Familien zu meiden, die an-Hämorrhoiden, Schwindsucht, schlechter Verdauung, Epilepsie, an Aussatz und Elephantiasis leiden"7-,3) ׳). Hinsichtlich der zu Wählenden selbst finden, sich hier Vorschriften, Heils hyginischer, theils ominöser Naturdie von einem, etwas zu naiven Standpunkt des Gesetzgebers zeigen. ,- Eine Jungsrau mit röthlichem Haare oder mit irgend einem ungestalteten Glieds, ferner die zu viele oder keine Haupthaare hat u. st w. ist -nicht^zu heirathen (vergessen-ist auch nicht, ,-die unerträglich geschwätzig ist"); ferner die den Namen eines Gestirns, eines Baumes, eines Flusses, einer barbarischen- Nation, eines Berges, eines geflügelten Thieres oder eines! Sclaven . hat oder deren Name Entsetzen Erregendes hervorruft. Es soll eine Jungfrau gewählt werden, deren Gestalt keine Fehler und die einen angenehmen Namen hat, deren Gang wie der eines Schwans oder eines jungen Elep honten ist, deren Haare sein, die Zähne klein u. st.w." (3, 8—10). — - Sehen wir von dem Kindischen dieser Bestimmungen ab, so-drängt-sich hier wie in vielen anderen Vorschriften des Menu und alter sog. theatralischen Gesetzgebungen überhaupt, die Wahrnehmung auf: die Gesetzgebung läßt durch weit eingreifende Specialitäten der Selbstbestimmung, der freien Thätigkeit keinen Raum und macht das Individuum zum willenlosen Werkzeug. Und hierin liegt das unterscheidende Merkmal der mos. Gesetzgebung: sie ist berechnet für den Menschen wie er ist und hat daher nicht ideale, sondern auf dem Boden der Wirklichkeit und des praktischen Lebens sich bewegende Vorschriften; aber sie achtet im Menschen das mit Selbstständigkeit und freiem Willen begabte Wesen und gehet nicht über den Kreis hinaus, in welchem diese Selbstständigkeit gefährdet werden könnte. Heben wir aber auch manches Treffliche im Menu hervor, das zwar den Stempel des Eingreifens in den freien Willen trägt, aber eine edlere Tendenz verfolgt. Der Menu will, daß die Ehe nicht aus Geldrücksichten geschlossen werde. Der Vater darf nämlich nicht, wie dieses im Orient häufig, Geschenke für die Verheirathung seiner Tochter annehmen. Eine solche Heirath wird entschieden gemißbilligt (3, 51) und heißt die der Asura (der bösen Genien). Es werden acht Arten der Heirath aufgezählt, deren einige gutgeheißen, andere verworfen werdm. Gebilligt wird die Heirath des Brahma, d. i. wenn