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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 11 · p. Seite 414

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 11
Article
Mosaisches Recht und Hindurecht
Date
1860-01-01
Page
Seite 414 (sequence 9)
Language
German
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414 Mosaisches Recht und Hinduxechtc Die mos. Lehre hält aber auch die Leviratsehe für: vexdienstlich, (vgl. Deuteron. w a-D.) und betrachtet-sie nicht wieder Menu als Concession, deren sich nur der Sudra bedienenmag; - auch wird sie einmal eingegangen nicht nach Erzeugung einer oder zwei. Kinder, wie im Menu, gelöst. Auch herrscht hier M anderer Grundgedanke vor: ״Der Name des Verstorbenen soll nicht ausgelöscht werden " (V. 6). Eine zurückgelassene Tochter macht ebenfalls nach mos, talmud. Eherecht die Leviratsehe un° zulässig V- — Eine ׳Stellvertretung beim Leben des Mannes ist nach dem sittlichen Principe der mos, talmud, Ehe. verwerflicher Ehebruch % Noch ist zu erwähnen, der Menu rechnet zum Ehebruch — wenn auch nicht so. strafbar. wie, denselben׳; Manche-unsittliche? Handlung : so wenn Jemand mit einer Frau an einem gehenmen Orte spricht, wenn Jemand mit einer Frau scherzt, ihr Blumen oder wohlriechende Sachen schickt u. dgl. m.; auch hat er manche Vorschriften für Nothzüchtigung uuverheiratheter- Frauenzimmer. Wir begnügen uns, um nicht die Grenzen dieses Aussatzes zu überschreiten, mit der Hinweisung auf diese Verordnungen s8, 356—358. 364 — 368); und gehen zu Positivem, die Eingehung der Ehe und das eheliche Leben, über. Für die Wahl, die zu treffen ist, hat der Menuviele uni* mannigfache Vorschriften. Vorerst muß der verbotene. Verwandtfchaftsgrad gemieden werden. Es ist aber auch Rücksicht zu nehmen , auf die Familie und soll -man aus folgenden nicht heirathen: aus der Familie, die keine männlichen Erben hat, Hier gilt auch die Vorschrift : mcrn heirathe nicht eine Frau, die keinen Bruder hat oder deren Vater, nicht hinlänglich bekannt ist. Im ersten Fälle ist zu befürchten, daß der Vater ihren ersten Sohn als eigenen annehmen werdet, im anderen Falle, daß: die Ehe unerlaubt, fei. Man soll ferner die Familie meiden- ,״ die die vorgeschriebenen religiösen Ceremonien verabsäumt; iy welcher der Veda nicht gelesen wird; welche dickes Haar aus dem 5) Fxhainoi 22. «1 Aus dem Standpunkte, den die Leviratsehe im Menu einnimmt, wo sie nur conilivirt ist, dürft« zu schließen, sein, daß sie ihren Ursprung in Norderasten habe, wo sie als Gebot erscheint.. 7) Um die Todteirfeier für ihn zu verrichten, lieber die Adoption des Tochtersohnes in solchem Faste spricht, aussührlich N, 127. 136. ..

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