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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 11 · p. Seite 411

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 11
Article
Mosaisches Recht und Hindurecht
Date
1860-01-01
Page
Seite 411 (sequence 6)
Language
German
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' Mosaisches Recht und Hindmecht, 411 ׳יי'Mie 'MtschredenMt der Kasten bildet ein in seinen Folgen weit eingreifendes Ehehinderniß. Die Kaste trennt; sie macht besonders gegen den Sudra eine scharfe Grenze. Zur ersten Ehe wird den Wiehergeborenen eine Frau aus derselben Kaste empfohlen (3, 12); ״die eine Frau aus der niedrigsten Klasse (eine Sudta) heiräthen, erniedrigen bald ihre Familien und ihre Nachkommen zum Stande der Sudra" (3, 15). Der Bramine sinkt wenn er eine Sudra zur Frau nimmt, in die Holle; zeugt er ein Kind mit ihr so verliert er seinen Rang als Bramine (3,17). Mach einer rigorosem Ansicht wird der Bramme schon bei der bloßen, Heirath -mit der Sudra aus der Kaste gestoßen, der Kfhatriya bei der Geburt eines Sohnes, der Vaisya bei der Gebmt eines Enkels * * * 4 5 6). — Noch größerer Nachtheil entstehet den durch Heirath aus verschiedenen Kasten erzeugten Kindern. Der Sohn eines Vaters, der um einen Grad niederer heirathet (des Braminen der eine Kfhatriya,^ des Kshattiya der eine Vaisya), wird ein Apasadah (Erniedrigter); und heirathet ein Sudra aus einer der drei höheren Klassen, so wird der Sohn ein Ayogava, ein Kshatri, ein Chandala (Paria). Je tiefer herab, je mehr werden diese Kinder schütz- und rechtlos , dürfen keinen Tempel betreten , nicht in bewohnte Gegenden kommen. Der Umgang Mit ihnen muß geflohen werden, ihre Berührung verunreinigt^). Hier tritt das Verwerfliche des Kastenwesens in der abschreckendsten Consequenz zu Tag. — Fast scheint es eine Entweihung hier auf eine Vergleichung des Menu- und des mos. talmudischen Eherechts einzugehen. Das Mos. talmud. Eherecht hat Eheverbote durch Verwandtschaft, die ihre eigentliche Wurzel im Sittlichkeitsprincipe haben s); das Judenthum kennt nicht Kasten- und Standesunterschied, daher natürlich keine sogenannte Mesalliance 7). Nur die in Jncest Erzeugten sind aus der Ge- . 4) Diese Ansicht wird nach den einzelnen Sätzen Menu 3, lv von den alten Gesetzgedern Atri und Gotama, Sonaka. Brighu vertreten. Brighu ist einer der zehn Pradsä - Patis (Erzväter), ihm theilte Menu (Sohn oder Enkel Brahma's) dieses Gesetzbuch, den Menu, mit. Menu selbst spricht 1, 5 —59 und schließt: ״Dieser mein Sohn Brighu wird auch das göttliche Buch ohne Auslassung wiederholen"; von da ab referirt Brighu.׳ 5) Das zehnte Buch des Menu enthält eine ausführliche Aufzählung der Mißheirathen und der aus ihnen hervorgehenden verworfenen Klassen. 6) Vgl. Grundlinien des mos. talm. Eherechts S. XVI. 7) Den Priestern, den Nachkommen Aarons, find nur Ehen mit Frauen verboten-, an denen mancher Makel hastet.

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