Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 10 · p. Seite 379

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 10
Article
Mosaisches Recht und Hindurecht
Date
1860-01-01
Page
Seite 379 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2829132-2829248-2829259-2857391--05702-2857419
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Mosaisches Recht Unt> Hindurecht. 379 und setzt als Strafe seü, ״ es werde ihm das gethan. was er gedachte dem Bruder zu thun ^). - : Der Eid. .: . ׳ ■■ . Der Menu kennt auch den Eid als Beweismittel und'will ihn bei Vorfällen angewelidet wissen, wo inan׳ keine Zeugen haben oder wenn der Richter nicht völlig zur Gewißheit kommen kann (8, 109). Der Eid wird verschieden nach den verschiede- Nen Klassen geleistet: ״Der Richter lasse den Brammen bei seiner ׳Wahrhastigkeit schwören, den Kshatriya bei Pferden und Elephantm oder-bei Waffen, den Vaisya bei Kühen, Getreide und Gold; den Sudra bei allen Sünden'') (8, 113). Der Eid wird im Menu hoch gehalten und es wird sehr vor einem Meineid gewarnt, doch ist in manchen Fallen ein falscher Eid keine Sünde (8, 111. 112). . Bemerkenswerth ist die Motivirung der Rechtmäßigkeit, einen gerichtlichen Eid abzulegen. ״Die sieben großen Rishis (Weisen) und die Gottheiten selbst haben Eide abgelegt in der Absicht eines richterlichen Beweises; und selbst Vafish'tha (einer der zehn Erzväter) ,> als er von Viswanitra eines Mordes angeklagt wurde" that einen Eidschwur vor dem König Sudaman" (8, 110). — Die letztere Anführung weiset darauf hin, daß auch in peinlichen Füllen der Eid ein Beweismittel ist; die rationelle Theorie des Beweises stehet vom Eide in Eriminalfällen ab, und diesem folgt auch das mos. talm. Recht. Gottesurtheile. > Die um-sittlichen Gefühle tief wurzelnde und -fast allen Völkern der alten wie der neuern Zeit zum Bewußtsein getömmene Anschauung, der Gottheit würdigstes Attribut fei Gerechtigkeit und sie selbst überwache deren Ausführung, hat die unreise Vorstellung geweckt, dort wo die Gerechtigkeit beeinträchtigt Wird oder wo menschliche Kurzsichtigkeit ihr nicht zu ihrem vollen Rechte verhelfen kann, greife in Consequenz dieses Ueberwachens die Gottheit selbst unmittelbar ein und thue auf außerordent- 6) Vgl. der gerichtl. Beweis S. 237 — 246, woselbst auch ausführlich über die Wiedervergeltungsstrafe des falschen Zeugen. ' 7) D. i. der Strafe, die auf alle Sünden folgt. Kulluka fügt hinzu: er lasse ihn sich alle möglichen Sünden ״auf sein eigenes Hänpt wünschen, wenn er falsch schwören würde."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.