Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Mosaisches Recht und Hindurecht
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 380 (sequence 16)
- Language
- German
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380 Mosaisches Hecht,Md Hindurecht. lichem, die gewöhnlichen Gesetze der Natur durchbrechendem WM die Schuld oder Unschuld kund. So haben sich in vielen alten und mittelalterlichen Rechtslehren die Gottesurtheile oder Ordalien ausgebildet; im Hindurecht haben sie fast den Gipfel. Punkt erreicht. EinGottesurtheil zeigt schon die oben an׳ gefiihrte Bestimmung ״wenn dem Zeugen innerhalb sieben Tage ein Unglück widerfährt, so soll er die Schuld u. s w. bezahlenst. Die Gottheit bestraft hier ohne menschliches Hinzuthun und nach gefälltem Urtheile. Reicher sind die Ordalien, durch die das Urtheil festgestellt werden soll und zu denen der Richter verurtheitt. Der Menu fährt, nachdem er über den Eid gesprochen, fort: ״Oder er lasse ihn (den Angeklagten) Feuer angreifen, oder ins Wasser tauchen, oder die Häupter seiner Frau und Kinder einzeln berühren. Wen das entzündete Feuer nicht brennt, und das,Wasser nicht oben trägt, oder wen nicht bald ein Unglück-trifft, der ist als rem im Eide zu erkennen 115 .114 ,8) ״). Hä-ynavalkya (2, 95), hat fünf Gottesurtheile: Wage, Feuer, Wasser, Gift und das Weihwasser. ״Diese werden, fährt er fort, bei großen Klagen angewandt, wenn der Kläger zu einer Geldstrafe bereit ist. Einer von Beiden, nach Gefallen, soll die Probe machen,' der Andre zur Strafe bereit sein. Auch ohne die Strafe soll er sie machen bei einem Vergehen gegen den König oder bei einem großen Verbrechen", Die Gottesurtheile werden in dm indischen Rechtslehren sehr weitläufig und unter genauer Bestimmung der Ausführung derselben besprochen 8). — Das mos. talm. Recht kennt keine Ordalie, keine Intervention derGottheit; sowohl Entdeckung der Schuld als deren Bestrafung verbleibt im Gebiete des Menschen 9). ' (Fortsetzung folgt.) 8) Vgl. Die indischen Gottesurtheile dargestellt von Professor. A. F. Stenzler. Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft- Band 9 Seite 6K1. . S) Vgl. 4. Jahrg. dieser Monatsschr. S. 4V4 f.