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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 10 · p. Seite 366

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 10
Article
Mosaisches Recht und Hindurecht
Date
1860-01-01
Page
Seite 366 (sequence 2)
Language
German
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366 Mosaisches Recht und Hindurccht. welchem er jenen verletzte: dieses ist eine Vorschrift des Menu" (8, 279). Diesem entsprechend begegnet man hier auch folgen-- den Gesetzen: ״ Wenn sich ein Mann aus der niedrigsten Klasse unverschämter Weife mit einem aus der höchsten Klasse auf denselben Sitz setzt, soll er entweder mit einem Merkmal auf seinem hintern Theile verbannt werden oder der König soll einen tiefen Einschnitt in seinen Hinterbacken machen lassen. — Wenn er ihn aus Stolz anspeiet, soll der König seine beiden Lippen auffchlitzev,lassest;,-tvenn. er.Mafftzr auf ihn läßt, das ZenguNgsglied, W WM Wind seinen Hintern. Wenn er einem Braminen bei den Haaren, bei den Füßen, beim Barte, ander 'Kehle oder an den Hoden ansaßt, soll der König unverzüglich ihm die Handabhauen lassen" ^) (Das. 281—283). — Diese harten Strafen werden aber auch bei Verletzung Niedergeborner ausgeführt. ״Wer feine Hand oder seinen Stab gegen einen Ändern aufhebt, den! soll die Hand, und wer einen Andern im Zorn mit dem Fuße stößt, dem soll der Fuß abgehauen werden" (dass 286). ״ Eine. Entwendung von mehr als fünfzig Palas bestehlt das Gesetz mit Abhauen der Hand zu bestrafen״ (dass 322). Wir übergehen viele andere in diesem Geiste gehaltenen Gesetze,, und heben den in ihnen sich geltend machenden Gedanken der strafenden Rache an dem Gliede hervor, mit welchem gefrevelt wurde. Wer einen Braminen anspeiet. — hier hat der Mund gesündigt — dem sollen die Lippen aufgeschlitzt werden, wer.mit dem Fuße stößft dem soll der Fuß u. s. w. Diese eigenthümliche Wiedervergeltungstheorie hat einen höhern Anknüpfungs- Punkt: .nach...ihr nanrlich bestraft auch die Gottheit, die verschiedenen körperlichen Gebrechen sind Folgen ihnen correspondirender Vergehungen, das Glied, mit dein oder zu dessen Nutzen verbrochen würde,,wird von göttlichem Zorne heimgesucht. ״Einige übelgesinnte Personen, erklärt Menu, erleiden eine Veränderung durch KrÄifthkit-an ihren: Körper, weil sie entweder Sünden in diefern Leben oder böse Handlungen in einerrr früheren Zustande begangen haben. Wer einem Braminen Gold stiehlt, be- 2) Zolles hat zwar 3et the kmg . . . cause incisions to be made i.a bis hiuKls. Vgl. jedoch Stenzler Lpocimdu 'p. '9' Nota-, daß richtiger nach dem cblüd »der krit des Tertes amputule an diesen und anderen Stellen z'ü übs-rsetzen sei. - /

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