Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die jüdische Hochzeit in nachbiblischer Zeit
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 344 (sequence 6)
- Language
- German
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344 Wissenschaftliche Aufsätze. wurde?). Auch mochte es zuweilen Vorkommen, daß die Braut zu Pferde oder aus dem Rücken eines Elephauten sitzend, nach dem Hochzeitshause geleitet wurdet. Die Juden des Mittelalters pfleg- Len, der Landesfitte folgend, dem Brautpaare im festlichen Aufzuge entgegenzureiten und bei dieser Gelegenheit ein Lanzenbrechen zu veranstalten und die Rabbinen lehren ausdrücklich, daß der bei diesem freudigen Anlasse ungerichtete Schaden von dem Beschädiger nicht getragen zu werden braucht 9). Loblieder zu Ehren der Braut anstimmen, sich dem feierlichen Hochzeitszuge anschließen und die Heiterkeit der Gäste beleben, gehörte zu den religiösen Pflichten. Der König Ngrippa mischte sich unter das Gefolge einer Braut, indem er bemerkte: ich trage die Krone beständig und huldige daher derjenigen, die sie nur für diese Stunde trägt (Semach c. 11, vgl. Keth. 17 a). Das Studium des Gesetzes durste nach der Vorschrift der Rabbinen unterbrochen werden, um in den Hochzeitshymnus mit einzustimmen. R. Jehuda bar Jlcu ermunterte, von einer moralischeu Betrachtung ausgehend, die Jünger, den Lehrsaal zu verlassen und das Brautgefolge zu vergrößern (Ab. di R. Nathan c. 4) R. Jehuda hanasi, einen vorüberkommenden Hochzcitszug bemerkend, veranlaßt( die Schüler, dem Brautpaare zu folgen, indem er sagte: Die praktische Betätigung des Gesetzes verdient den Vorzug vor תבורא דאסא, d. h. nach Sachs' richtiger Coujektur, ein TQovog aus Myrthengesiechten. 7) Jer. Sota c, I: {1j7ra()yog) משד?2מלך שתלת משיא את בנו ובא איפרבום לטעון באפרלון ולא ר,גלחו לו אמר המלך תגלהו לו למחר תוא משלא אח בתו ואו.* מכבדו במת שכבדגל. 8) למה״ד למלך שעשת'חומת לבתו ואמר אדם אחד מגדולי המלכות באת'לד, לבת מלך לתרכיבת על תפלל כשד,לא לושבת באפרלון ולסלסלת בכל גדולל מלכות ענד. אחד ואמר מלל גבות ואין לד, תדר ויש לד, לופי זנאת להד כלבת על תפוס וכד (Pesikia R. e. 20). 9) וכתב רבינו שמשון ויש ללמוד מכאן לאותם בחורים תרוכביס ״ כפופים לקראת חתן וכלת ונלחמים זת עם זה וקורע אלש בגדי חברו אז מקלקלו שהן פטורלן תואלל וגר,גו כן מחמת שמחת חתן וכלת (Mordechai Succa פ׳ תישן; vgl. Äschert Succa פ' לולב und Tosnph. Sutca 45a 8. y, מיד חנוקות שומטלן). Die französischen Juden erschienen auch bei Leichenbegängnissen und zwar auch an Feiertagen zu Pferde, über welch letzteren Fall R. Tam (Tosaph. Sabb. 139b) und Nachma?:i (תותח תאדם ed. Ven. 37a) sich mißbilligend aussprecheu. Auch im christlichen Spanien bestanden die üblichen Belustigungen und'Spiele bei Hochzeiten Ln Lanzenbrechm, Turnen, Wurffpießwerfsn, Ningelrennen u. dgl. und im Fuero von Plasencia ist ein ausdrückliches Gesetz vorhanden, daß derenige, welcher bei dieser Gelegenheit Jemanden zufällig schlug oder tödtete, nicht in die Strafe des Todtschlags verfiel (Dgl. Geschichte Spaniens von Lembke, fortgesetzt von Schäfer, II, 439—440).