Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die jüdische Hochzeit in nachbiblischer Zeit
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 341 (sequence 3)
- Language
- German
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Wissenschaftliche Aufsätze. 341 Jude für das Verlöbniß des für den Inhalt der Ehe bedeutungsvollen Ausdruckes קדושין oder Anheiligung und nennt die Hochzeit 1*W»n, einen Lobgesang b). Bei solch würdiger Auffassung muß auch Alles, was die Eheschließung betrifft, den Charakter hoher Reinheit und Würde tragen. Inwieweit dieß nach rechtlicher Seite hin wahr ist, geht aus dem Talmud.׳zur Genüge hervor und wird von Frankel mit aller Schärfe und Gelehrsamkeit nachgewiesen. Wir beschränken uns hier darauf, dieß an den Hochzeitsfeierlichkeiten im nachbil'lischen Judenthume in Kürze darznthun 4). Der Hochzeit geht die Verlobung (ארוסין) ") voran, die thcils durch Werbung des Bräutigams (vgl. B. Bathra l2b), theils durch Vermittlung (שרוכץ) b) zu Stande kam. Ein Beispiel vereitelter Bewerbung erzählt der Talmud (jer. Sabb. P. X): Als R. Eleasar starb, ließ ein anderer Gesetzeslehrer um die Hand seiner Frau anhalten, erhielt aber den Bescheid: ״darf sich der Profane eines Gesäßes bedienen, dessen sich der Heilige bediente?" — Daß zuweilen Verlobungen stattfauden, ohne daß Braut und Bräutigam sich gegenseitig kannten, beweist die Bemerkung des Talmuds, Niemand dürfe eine Frau heirathen, bevor er sie nicht gesehen habe (Kidd. 41a). Oeffentliche Tanzbcluftigungen an gewissen Tagen des Jahres boten den jüdischen Mädchen Veranlassung zu einer Art Freiwerbung. Am fünfzehnten Ab und am Bcrsöhnungstage zogen die Jungfrauen, angethan mit weißen geborgten Kleidern — damit die Reichen vor den Unbemittelten Nichts voraus haben — hinaus in die Weingärten und forderten beim Tanze die jungen Leute zur Ehe auf. etc. Londres 1686 p. 269). lieber Hochzeit und Ehe bei den Mohammedauern vgl. noch Mouradgea d’Ohsson fcableau general de l’empire Ottomane tom. II. — Der Deutsche nennt das Fest der Eheschließung mit dem würdigen Namen: Hochzeit — hohe, festliche Zeit. 3) Dgl. וטניאין החתן והבלו! בהלולים וע״ז גקרא הלולא :בל בו ר,, אי«ות. 4) lieber die biblischen Hochzeitsfeierlichkeiten vgl. Ewald, die Alterthüiner des Volkes Israel, 2te Ausgabe, S. 231 ff; Winec's bibl. Reallex. 8. v. Hochzeit; Saalschutz, Archäologie der Hebräer, 2ter Band, 8ter Abschnitt. 5) In Judäa hieß die Verlobte (אחסה) auch .חרופד d. i. jugendliche, frühreife (Kidd. 6a). 6) Ich glaube dieses dunkle Wort vom Chaldäischeu 11» — beruhigen, beschwichtigen, ableiten zn können. Auch nach der griechischen Mythe veranlaßt die Göttin Peitho (von neCdm, überreden, überzeugen) die Braut zur Einwilligung in die Ehe.