Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die jüdische Hochzeit in nachbiblischer Zeit
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 340 (sequence 2)
- Language
- German
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340 Wissenschaftliche Aufsätze. die Sache von Gott ausgegangen sei (Richter 14, 4) und in den Sprüchen (l9, 14) endlich stehts geschrieben: Haus und Vermögen sind Erbtheil der Ahnen, aber von Gott kommt die verständige Frau" (Mosd Kat. 18b; vgl. Midr. zu Psalm 59). Der Hochzeitstag erschien den Rabbinen so ernst und heilig, daß sie dem Bräutigam für denselben, wie für den Versöhnungstag eine vollständige Sündenvergebung verheißen (jer. Bikkurim P. III: חתן טוחלץ לו עונותיו). — Die eine wahre Sittlichkeit allein fördernde Monogamie, die schon in der Schöpfungsgeschichte als die natürliche angedeutet wird und im biblischen Judenthume nur hie und da der unter dem Einflüsse klimatischer Verhältnisse entstandenen Polygamie weichen mußte, erhielt sich im nachbiblischen Judenthume fast durchgehends in der Praxis (Frankel I. e. IX, XI) und R. Gerschom, die Leucht« der Diaspora, stieß wohl auf keinen großen Widerstand, als er den bekannten Bann gegen die Polygamie erließt). Während den Griechcn die Frau eine gebärende, ywij (von ysivm) und den Römern eine fruchtbare, fern:na (zusammenhängend mit fecundus) war, erscheint sie im Judenthume als Jschah aus gleicher Linie stehend mit dem Jsch und macht das eigentliche Haus aus (ביחו זו אשתו, Sabb. 118 b). Wo. die klassischen Völker die Hera als Ehegöttin eine 'Qvytcc, jugalis, ins Joch Spannende nenne», und die Ehe als ein Zweigespann, conjugium, betrachten, dessen eine Hälfte der gv£v£} 0f«b£t;£, conjux ist, wo der Araber und Perser die Ehe mit dem häßlichen Namen Nikach bezeichnet?), bedient sich der 1) Dieser Bann wurde jedoch nicht aller Orten anerkannt, R. Salomo l>. Adereth (ש״ות רש״בא III, 446) bezeugt ausdrücklich, daß er sich in Spanien und der Provence keine Geltung verschafft habe und verweist auf wirklich zu seiner Zeit vorgekommene Fälle von Polygamie (אותה תקנה (של ו׳!;רש,ם לא פשטה בכל גבולותינו זאןז לא בגבזלות פרובינצר, הסמוכים לצרפת לא שמענו שפשטה Vgl. jedoch desselben Autors RGA I, 1265: ושנים ושלשה היו בארצות האלה. שנשאו אשת על אשת ראשונה מהמת שלא היו להם תולדות מן הראשונה ועם כל זה לא עשו אלא לאחר במה פיוסין ועם כל זך, לא ראינו באחד מהם שעלה זוזו.ם יפה ובו׳. 2) Vgl. des Abul-Hassau Achmed ben Mohammed el Koduri aus Bagdad moslemitisches Eherecht nach hanefitischen Grundsätzen, aus arabischen Handschriften herausgegeben «wo» Georg Helmsdörfer p. 25. Die dort versuchte Ableitung des ^150 von dem talnmdischen נכה מן הרמיום», das nach Helmsd. so viel als pactio nuptialis (!) bedeutet, ist nicht stichhaltig. Das Wort entspricht einfach dem lateinischen perforatio und deutet auf die hymcnis laesio,. — Chardin hat daher Unrecht, wenn er behauptet: 1״a loi das Ilebrcux st dos Mahometans sc ressemble fort au sujet du mariage et du traitcment qu’011 doit faire aux femmes“ (Journal du Ypyagc du Chevalier Chardin e־n Perse et aux Indes orientales