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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 9 · p. Seite 327

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 9
Article
Mosaisches Recht und Hindurecht
Date
1860-01-01
Page
Seite 327 (sequence 7)
Language
German
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Mosaisches Recht und Hindurecht. 327 wie einen Fisch am Spieße (nattn"4 5 6 7 8). Aber Ermahnungen können der einseitigen oder willkürlichen Auffassung doch schwer Vorbeugen. — Besser scheint hinsichtlich der Rechtsfrage vorgesehen zu sein. ״Die Schrift (die Bedas), die Gesetzbücher, gebilligte Gebräuche und in allen gleichgültigen Fällen Gutdünken, haben die Weisen imzweideutig als die vierfache Quelle des Rechtssystems erklärt"^ Aber hiermit-ist das Recht noch nicht erschöpft. ״Ein König der die geoffenbarten Gesetze kennt muß auch nach den besonderen Gesetzen der Klassen, nach den Gesetzen oder Gebräuchen der Bezirke, nach den Gebräuchen der Kausleute und dem Herkonunen gewisser Familien forschen und ihre besonderen Gesetze gelten lassen, wenn sie mit den Gesetzen Gottes wicht streiten" G). Welche Handhabe, das eigentliche Recht zu paralysiren, und wie unerquicklich überhaupt die Verschiedenheit der Gesetze für die Klassen, die hier sogar durch die Rücksicht Billigung findet, ״daß Diejenigen, welche aus ihre hergebrachten Gewohnheiten halten, durch Bande der Freundschaft und des Wohlwollens mit ihrem Stamme, auch wenn sie noch in so. weiter Entfernung wohnen, verbunden bleiben"'). — Das bibl. Recht beruht auf der breiten Grundlage der Oeffentlichseit und der allgemeinen Th eilnahme; in dem daran anknüpfenden talm. Rechte kommt in den Gerichtshöfen für peinliches Recht das Prmcip der Jury zur vollsten Berechtigung, die Parteien fühlen sich also gegen Willkür und Parteilichkeit gesicherts). Wir haben nun die Grund! im cu des mos. Rechts und des Hindu-Rechts verzeichnet: beziehen wir auch das tälm. Recht 4) Das. 7, 20. Nach einer Leseart der Stärkere würde den Schwächen: unterdrücken wie Fische untereinander. Vgl. hierzu den Spruch Abot 3, 2: שאילמלא מוראה איש אה רעהו חיים בלעו, und hierzu Aboda Sara 4: מד, דגיה שבים יל הגרוד מחברו.בולע את חברו אף בגי אדם אילמלא מוראה של מלכות ויו'. 5) Menu 2, 12. Vgl. Uajnanvalkya 1, 7: ״ Vedas, Rechtsbücher, Sitte Des Guten. Was einem selbst lieb ist und der Wunsch, welcher aus gehörtger Ueberlegung entstanden, dies wird als Wurzel des Rechts angesehen". 6) Menu 8, 41. Vgl. auch §. 46. ־ 7) Das. §. 42. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Rechtsgesetze des Menu aus Gewohnheitsrechten zusammengeflossen seien. Insoweit diese allen Völkern und Stämmen H-lndostaus gemein waren, erhoben sie sich zum Gesetz; das Gewohnheitsrecht der einzelnen Stämme und Klassen blieb ihnen als Solches überlassen. 8) lieber die verschiedenen Gerichtshöfe und wie die Synhedrin der Jury entsprechen, vgl. Der gerichtUche Beweis S. 68 f. 83 f.

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