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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 9 · p. Seite 323

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 9
Article
Mosaisches Recht und Hindurecht
Date
1860-01-01
Page
Seite 323 (sequence 3)
Language
German
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323 Mosaisches Recht und Hindurecht. des Gesetzes genießt. Endlich prägte der Mosaismus nach feiner staatlichen Seite sich in der Republik ans: Gott der höchste Regicrer und Leiter, der Staat selbst, in allen seinen Gliedern gleich kennt keinen Standesunterschied; der Hindustaat ist monarchisch: ein König an . der Spitze, dem manche Willkür und zu ihr führende Macht eingeräumt wird. Folgende Stelle des Menu (1, 87 f.) gibt im Allgemeinen Ausschluß über die Gliederung des Staates. ״ Um diese Grenze zu erhalten wies das höchste glorreiche Wesen denen, welche von seinen: Munde, Anne, Huste und Fuß entsprossen, verschiedene Pflichten an. Den Brammen legte er als Pflichten auf: den Veda zu lesen, sie zu lehren, zu opfern, Anderen beim Opfern beizustehen, Almosen zu geben, wenn sie reich sind, und Geschenke anzunehnren, wenn, sie arn! sind. — Das Volk zu vertheidigen, Almosen zu geben, zu opfern, den Veda zu lesen, die Derlockungen sinnlicher Vergnügen zu fliehen sind in kurzen Worten die Pflichten desKshatryia (Kriegers, der Kriegerkaste Angehörenden). — Viehherden hatten, Geschenke geben, die Schrift lesen, Handel treiben und das Land bebauen ist einem Vaispa (der dritten d.i. Kaufmannskaste Angehörenden) vorgeschrieben. — Eine Hauptpflicht legte der höchste Regierer dem Sudra (Dienenden, der vierten Kaste Angehörenden) auf, den vorerwähnten Klaffen (Kasten), ohne ihrer Würde Abbruch zu thun, zu dienen — Die drei ersten Klaffen werden auch zweinial Geborne genannt, die vierte oder die dienende Klasse ist nur einmal geborenst. Während andere, als die Chandala, und andere aus Mißheirachen entstandene Klaffen st als des Gesetzes und des Schutzes des Rechts nicht würdig, übergangen und nur gelegentlich als Ausdruck der Verworfenheit erwähnt werden, stehen Brammen und Sndras einander gegenüber: jene die höchste, diese die niedrigste Stufe in der Gesellschaft einnehmend. ״Da der Bramme aus dem vortrefflichsten Theile (dem Munde) entsprang, da er zuerst ge- 6) Menu :2, 4. Vstnanvalkya 1, 10 Die Benennung zweimal, einmal Geborner kommt häufig vor. Menu erklärt a. a. D.: ״ einmal geboren ist, der keine zweite durch die Gayatri Hai und keinen Gurt trägt." Der Sudra trägt keinen Gurt und spricht nicht die Gayatri, eine heilige For« mel, die gleichsam eine Wiedergeburt zu Wege bringt. 7) Bgl. hierüber ausführlich üDieitu 10, 12 f. Der Chandala ist den Europäern bekannt unter der Benennung Paria, die er aus der Küste von Malabar führt. 26*

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