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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 8 · p. Seite 287

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 8
Article
Die Juden in Oppenheim
Date
1860-01-01
Page
Seite 287 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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Die Juden in Oppenheim. 287 gestört worden, sobald sie nur ihren Geldverpflichtungen gegen den in steter Geldklemme sich befindenden Ruprecht nachkamen. Mit Bereitwilligkeit gab er ihnen Freibriefe, bestätigte ihre Privilegien und räumte den Städten seiner Herrschaft das Recht ׳ein, nach Belieben ״Juden zu den alten aufzunehmen und zu beschirmen". Wie häufig, behielt sich Ruprecht auch hier den güldnen Opferpseunig vor, und es ist immerhin eine eigenthümliche und wenig beachtete Erscheinung, daß er Juden selbst die Erhebung desselben übertrug und sie zu Steuereinnehmern verwandte. So häufig auch die Könige der spanischen Reiche Juden mit der Almoxarifenwürde bekleideten und Juden bestellten, von Christen und Glaubensgenossen Steuern und Gefälle zu erheben"), so gehören doch derartige Beweise von persönlichem Vertrauen in der Geschichte der Juden in Deutschland zu Len Seltenheiten und verdienen schon deshalb einer besonderen Beachtung. ^־ Einer dieser königlichen Vertrauensmänner war der Jude Jsaac aus Oppenheim. Er und der Jude Elias (Elpon) aus Wein heim (Winheim) waren am 17. August 1402 und wiederholt am 25. Januar 1403, von Ruprecht beauftragt, ״den güldnen Opferpfmnig und die halbe Judensteuer im ganzen Reich zu Khebeu"; zugleich gab er ihnen Vollmacht, ״was gebrechen oder frenels vnter den Juden oder vnter Christen vnd Juden mit einander bissher gescheen ist oder serbas gescheen wirdet, darumb vns als einen Römischen Kunige billich besserunge gescheen sol, das sie das alles auch von vnsern wegen sollen vnd mögen fürdern, vnd tedinge darombe off nemen von vnsern wegen vnd an vnser stat . . . wir wollen vnd setzen auch von Römischer Kuniglicher mechte, ob das wer, das etliche Juden oder Judynuen wcren, einer oder mere, die den güldnen Pfennig nit geben vnd sich dawider setzen wollen, das dan die andern Juden alle, die in denselben Frithoff (Schutzbezirk) gebohren, mit denselben alle kein gemeinschafft haben sollen, in allen suchen als Jüdische recht 5) Vgl. auch meine Geschichte der Juden in Spanien und Portugal. (Berlin, Springer) I, 57 ff. 117 fl. Daß der an letzter Stelle genannte D. Mail mit dem im — mir erst noch Beendigung des Drucks zu Gesicht gekommenen — Maihefte dieser Monatsschrift (S. 183) erwähnten identisch ist, dürfte keines weitern Beweises bedürfe». 22

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