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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 8 · p. Seite 286

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 8
Article
Die Juden in Oppenheim
Date
1860-01-01
Page
Seite 286 (sequence 2)
Language
German
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286 Die Juden in Oppenheim. diesem für Handel und Verkehr vortheilhaft gelegenen Orte kaum gewichen. Ihre Lage war bei weitem günstiger als in einzelnen epistopalen Rachbarstädten, woselbst die Bekenner des jüdischen Glaubens als Eigenthum der Bischöfe nicht gern gesehen wurden und von Zeit zu Zeit der rohen Gewalt des Volkes weichen mußten. Sie standen hier unter dem unmittelbaren Schutze der Bnrgmanneu; ihnen zahlten sie die Steuern, ihnen allein mußten sie ״ußrichten", wie es in den Urkunden heißt, und daß sie so vielen Burgmannen ״ußzurichten" hatten, war von großem Vortheile für sie, weil in den Zeiten der Volksgährung und Zusamnienrottuug, wie in den Jahren 1280 und 1298, sie sich des Schutzes und Beistandes ihrer Burgmannen Versichert halten konnten und durch dieses Verhältniß auch die Mainzer Erzbischöfe, welche im vierzehnten Jahrhundert Pfandschaftsrecht über Oppenheim übren, abgehalten wurden, mit ihnen wie mit ihrem Eigenthum zu verfahren 2). Auf Ansuchen der Burgmannen von Oppenheim bestätigte König Ruprecht die Freiheiten und Gnaden der Juden dieser Stadt am 4. September 1400, wenige Tage nach seinem Regierungsautritte, auf drei Jahre; ״binnen dieser Zeit sollte sie Niemand beirren und zur Verzichtleistung auf Schuldbriefe und Pfandschaften zwingen, das Hofzericht sollte alle Kläger wider sie an den Schultheiß und das Gericht zu Oppenheim weisen" bs. Während der kurzen Regierung dieses von dem jüdischen Chronisten^) mit vollem Rechte gepriesenen Königs leuchtete den Juden Deutschlands die Sonne des Glücks so schön, wie es in der damaligen Zeit kaum zu erwarten stand. Zehn Jahre vergingen, ohne daß sie im Allgemeinen in ihrer Ruhe wären 2) 1313 gibt Erzbischof Peter v. Mainz dem Rathe der Stadt Oppenheim auf, die Juden vor Beleidigungen zu schützen und 1321 verspricht Erzbischof Mathias: ,,lidertates et gratlas quascumque a clivis imperatoribus ... datas, factas et confirmatas, quocl ad'Christianos et Judeos, gratas, ratas et firmas tcaebimus... (Urk.-Buch 283, 289). Nach einem Begnadigungsschreiben Kaiser Karl IV. fand um 1353 ein Judengemetzel in Oppenheim Statt; damals befand sich die Stadt noch in Pfandschaft des Erzbischofs, aus welcher sie erst am 18. December 1353 entlassen wurde. 3) Chmel9 Regesta Ruperti Regis Romanorum (Frankfurt 1834), S eite 1. 4) David Gaurs, Zemach David (eä. Offenbach) 51: תפרטזס היה מלך חסיד עניו וירא אלקים,.. היה איש חכם ונבון עניו וידא ארקים אוהב משפט חונן דלי:;.

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