Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 269 (sequence 19)
- Language
- German
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Wissenschaftliche Aussätze. 269 Wir sind daher genöthigt. diese Präsumtion von der vorher gehenden, welche auf wirklicher Wahrscheinlichkeit beruht, zu trennen; auch aus folgenden Gründen. Während die vorhergehende eine Festhaltung des alten Zustandes bewirkt, selbst wenn später eine Veränderung, desselben sich herausgestellt hat, wird diese (z. B. bei ׳Ti תרי) verworfen, wenn später die mindeste Veränderung sich ereignet hatV). Die ungemeine Ausdehnung dieser Präsumtionsart im Talmud gibt uns interessante Aufschlüsse über die Stellung, welche der'jüdische Richter zur Rechtssache und zu den Parteien einnimmt. Des römischen Richters Amt und Beruf ist es, zu richten. Cr entscheidet darum bei dem kleinsten Titelchen von Wahrscheinlichkeit. Der jüdische Richter aber war keine Behörde, sondern ein Privatmann, Ver richtete, um einer religiösen Wicht zu genügen. Daher entschied er auch nur dann, wenn er vollkommen sicher war, kein ungerechtes Urtheil zu fällen. Wo dies nicht der Fall war, entschied er nicht, und ließ die frühem Rechtsverhältnisse bestehen, obgleich durch diese Zurückhaltung der Wirksamkeit der Gerichte gar enge Schranken gesteckt wurden. D. Folgerung aus der Natur der Dinge und Personen. Folgerung in engerem Sinne. Vorschreitend auf dem Wege historischer Entwicklung, welche die Präsumtionslehre nicht sofort in ihrer Vollendung zeigt, sondern sie aufsteigen laßt von der Stuf« sinnlicher Äußerlichkeit an, führte uns unsere Betrachtung bisher nur zu niederen Präsumtionsarien. ״Was in den meisten Fällen geschieht, wird auch in einem bestimmten Falle geschehen". ״Was früher einmal vorhanden war, Wird auch noch später existuen". ״Ein Gewisses kann nicht durch ein Ungewisses aufgehoben werden ", diese äußerlichen Gedanken sind es, welche den vorangehenden Präsumtionsarten zu Grunde liegen. An sich durchaus nicht logische Wahrscheinlichkeit ergebend, Stelle, diese Bestimmung zurück. Er sagt: אמנם העיקר בשגתקיים איזה ענין שיהיה נניחהו בחזקתו עד שיבוא דבר מבואר שיבטלהז מזאת החזקה, וכלי הבר שיהיה בו ספק ואפשרות אחר הרי זה לא תסתלק החזקה. Das Richtige ist, daß, wenn ein Verhältniß sich begründet hat, wir es als feststehend annehmen, bis eine offenbare Sache dies Feststehende aufhebt. Alles aber, was nur zweifelhaft und blos möglich ist, hebt das Feststehende nicht auf. Vgl. auch חמרה שלמה חשוב׳ ב״ה י 8) Tosafot Erubin 36a; Ketubot 26b; Bet David IV, 3