Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 265 (sequence 15)
- Language
- German
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ereignet habeד); ferner erleidet das ganze Gebiet, innerhalb dessen die Veränderung vorgefunden worden ist, eine juristische Verschlechterung, sodaß man den Moment der Veränderung nicht mehr ohne gewichtige Gründe, zum Nutzen einer der Parteien, in einen bestimmten Abschnitt dieses Gebietes setzen darf^). ' Hat sich so die Erklärung Frankels als zu einer noch näheren Bestimmung nothwendig führend, erwiesen, so ist geradezu unrichtig was Schneider dieser Präsumtion zu Grunde legen will. Allerdings kann Schneider nicht durch den Talmud widerlegt werden, denn was gehen einen Rechtslehrer des 19ten Jahrhunderts Gesetze an, die vor anderthalb Jahrtausenden jüdische Rabbinen ausgestellt haben. Aber seine eigene Rechtserklärung kann gegen ihn zeugen. Erdeducirt diese Präsumtion folgendermaßen 9): Uebrigens beruht die Deduction dieser Regel ebenfalls aus dem Princip der Wahrscheinlichkeit, denn obgleich Alles in der Welt einem ewigen Wechsel untermorsen ist, so ist doch die Wahrscheinlichkeit, daß von den unendlich vielen, möglichen Veränderungen des Zustandes der Dinge, sich irgend eine andere zugetragen habe, weit größer, als die, daß sich die gu. zugetragen habe. Also: nur in einem Falle tritt die Veränderung ein, in unendlich vielen bleibt der alte Zustand, folglich ist es wahrscheinlicher, daß einer von den unendlich vielen, als daß gerade dieser eine Fall sich zugetragen habe. Demzufolge wird die Fortdauer des alten Zustandes nicht präsumirt werden dürfen, wo es sich bloß um 2 einander gegenüberstchende Möglichkeiten handelt. Denn in diesem Falle wäre es doch nach Schneiders Definition gleich walrscheinlich, daß die eine, als daß die andere Möglichkeit eingetreten sei. Z. B. A behauptet, C, auf den er eine Leibrente hat, lebe noch׳, B behauptet, <7sei gestorben. A behauptet den alten Zustand, das Leben; B eine Veränderung, den eingetrctenen Tod. Nach Schneider S. 420 und Regel 3 §. 26 wird der Zustand des Lebens als fortdauernd präsumirt. Aber etwa ״weil es wahrscheinlicher ist, daß von den unendlich vielen, möglichen Beränderungen des Lebens sich irgend eine andere zugetragen habe" als gerade diese, der Tod? Gibt es denn mehr Veränderungen des Lebens, als diese eine? Allerdings kann 6 gegessen, getrunken, geschlafen k. haben, und insofern wäre es wahrscheinlicher, daß er eines von -diesen gethan habe, als daß er gestorben sei; aber sind 7) Taharot IV, 4. 8) Ketubot 78 b, 76 b. 9) a. a. O. Bnmerk. VI , S. 424.