Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 261 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2829132-2829248-2829256-2857206--05550-2857243- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
Wissenschaftliche Aufsätze. 261 sondern nach der Minderheit 3). ר' מאיר לא חייש לנויעוטא אלא להחמיר,אבל עם החוקה חייש לטיעוטא מך התירה. Auch R. Akiba beachtet die Minderheit^) und vielleicht geht die Verwerfung der Todesstrafe, welche er nebst R. Tarphon aussprach 5), darauf zurück, daß im Grunde jedes Todesurtheil auf derAnnahme einer Mehrheit beruhe. Diesen etwas zu weit gehenden Ansichten gegenüber, hat dagegen die Bestimmung Gesetzeskraft erlangt, daß, wo man den Thatbestand leicht aufklären kann, die Präsumtion der Mehrheit nicht angewendet werden dürfe (רובא ראיכא לברר לא סמכינן עליה). So Gloffem zu Aschen Chulin 6 im Namen des Or Serua. Magen Abraham 457, 4. Dasselbe gilt auch von der folgenden Präsumtion der חזקה קטייחא nach Pesachim 4 und R. Nifsim das. vgl. auch Rma zu Iore dea 1,1. Wo der Thatbestand aber nun. mit großen Schwierigkeiten aufgehellt werden kann, entscheidet die Mehrheit, nach Raschi zu Chulin 12a (ואחא מילתא סמכינן ולא ברקינן כל-יי״ח טרפוח). Vgl. auch Resch Joses zur Stelle. B. Festhaltung des alten Zustandes aus Gründen der Wahrscheinlichkeit (.(חוקה קמייחא ״Gilt als sinnlich evident, was der Augenschein in der Gegenwart unmittelbar als existent erweist, so gilt als sinnlich wahrscheinlich, was der Augenschein in der Vergangenheit als existirend erwies, dessen Fortdauer aber ungewiß ist. Denn es ist wahrscheinlicher, daß ein alter Zustand, derin sich selbst die Gründe seines Fortbestehens trägt, wirklich fortbestehe, als daß er durch noch ungewisse Ursachen aufgehoben worden sei". Das war die Deduction der Festhaltung des alten Zustandes aus Gründen der Wahrscheinlichkeit. Es fragt sich, ob sie die richtige, insbesondere, ob sie die für den Talmud anwendbare sei. Gewichtige Autoritäten sprechen dagegen, denn sie nehmen eine andere Deduction an. Frankel gibt6) folgende Erklärung: ״Eine Gewißheit kann nur durch eine, ihr gegenüber stehende, sie verneinende Gewißheit 8) Chulin 11b, Jebamot 61b, 111b, 119a und sonst. Aus der Gemara selbst geht nur hervor, daß R. Meir auf die Minderheit Rücksicht nimmt. Diese näheren Bestimmungen erschließen Tosasot zu Chulin 12 a, 86 a. 4) Bechorot 20 b. 5) Maccot 7a; vgl. Tosasot das. und Chulin 11b. 6) a. a. O. S. 411.