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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 7 · p. Seite 260

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 7
Article
Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
Date
1860-01-01
Page
Seite 260 (sequence 10)
Language
German
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280 Wissenschaftlich« Aufsätze. Dieses Verhältniß wird gestört. wenn der zweite Zweifel nicht vollkommen ebenbürtig dem ersten ist, sondern bloß eine Modifikation des ersten, nicht auch des zweiten Falles sein kann: wenn C und F sich nur denken lassen im Falle Ä, nicht aber im Falle B. Hier wird das Verhältniß nicht mehr wie^ 3; 1 sein, da die Combination B -h C und B -h D unmöglich ist. A. B. es fragt sich, ob ein unreines Thier in ein Zimmer gekommen und ein Stückchen Speise, das in diesem Zimmer lag, verunreinigt habe Hier sind folgende Fälle möglich, 1. Das Thier ist nicht ins Zimmer gekommen. 2. Es ist hineingekommen und hat die Speise nicht berührt. 3. Es ist hineingekommen und hat die Speise berührt. In 2 Fällen (1 und 2) ist die Speise rein, in einem Falle (3) unrein, die Wahrscheinlichkeit auf Seiten der Mehrheit steht also nicht mehr im Derhältniß von 8:1 zur Minderheit, sondern wie 2:1. Die Commentatoren der Gemara nennen diese letztere Art ספק ספיקא שאי אפשר להתהפך, Doppelzwcisel, der sich nicht umkehren läßt 2). Dieser Name beruht auf dem Umstande, daß man zwar neben dem ersten noch das zweite (z. B. neben dem Hineinkommen ins Zimmer noch das Berühren der Speise) nicht aber neben dem zweiten noch das erste bezweifeln kann; denn hat man einen der zwei letzteren Fälle einmal angenommen, so ist auch das erste entschieden.- Neben diesen Hauptbestimmungen über Doppelzweifel treten noch manche zwar untergeordnete, aber darum nicht minder interessante auf, die hier zu besprechen der beschränkte Raum verbietet. Hat so der Talmud die Präsumtion der Mehrheit und die Wahrscheinlichkeit, welche durch sie erzeugt wird, wohl zu würdigen gewußt, so vergaß er doch nie ihres Ursprunges, der niemals volle Wahrheit? auch nicht-volle sinnliche Wahrheit, sondern eben nur äußere Wahrscheinlichkeit ist. Ja, einige Gesetzeslehrer sind sogar der Meinung, daß sie gar keinen rechten Entscheidungsgrund darbiete. So entscheidet R. Meir in Fällen, in welchen durch sie ein sicherer Zustand ausgehoben, oder eine Erleichterung in einem biblischen Gebote herbeigeführt werden soll, nicht nach dar Mehrheit, 1) Halichot Olani, citirt ln Siste Cohen zu Jore dea 1J 0. Male Sfek- Sfeka 14. 2) Das. und sonst. Obgleich nun diese letztere Art schwächer ist als -die erste, bildet sie doch immer eine Mehrheit. Als solche wird sie daher von einigen Lehrern auch angesehen. Vgl. Tosafot Keiubot 9b, Chulin 10 n. Ausdrücklich sagt es Pri chadasch 110; vgl. auch Siste Cohen «, a. H.

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