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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 7 · p. Seite 259

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 7
Article
Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
Date
1860-01-01
Page
Seite 259 (sequence 9)
Language
German
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289 Wissenschaftlich« Aufsätze. Menschen das Unwahrscheinlichere sein könne. Hierzu kommt noch, daß jede That eigentlich ein Heraustrcten ans dem allgemeinen.Gesetze der Trägheit ist. Während die Unthätigkeit gar nicht motivirt zu werden braucht, muß die Handlung durch Anstrengung, durch Kraftaufwand, durch ein Motiverzeugt werden, ist daher weniger wahrscheinlich, als jene, Diese zwei Gesichtspunkte veranlassen daher die Regel: Ist das unter die Mehrheit fallende Factum nur möglich bei einer Handlung, die Minderheit aber unabhängig von einer That, so richten wir uns nicht nach der Mehrheit (רובא 8דת^יא כמעשה, רוב דתליא כרצון, לא אטרינן). . Eine Unterart der Mehrheit ist der Doppelzweisel.(ספק ספיקא). Es sind bei einem, gewissen Rechtsverhältnisse zwei Fälle denkbar. Der eine bewirkt ein gewisses Resultat, das der andere unmöglich macht. Doch selbst, wenn der erste eingetreten ist, kann wiederum einer von zwei andern nothwendigen Fällen jene Wirkung aufheben, während der zweite es bestehen läßt. Das Schema wäre demnach folgendes: Es fragt sich, ob eingetreten ist. Von 2 Möglichkei-- len A und B, bewirkt A jenes x, Z hebt es׳ auf. : Doch von2 anderen nothwendigen Fällen kann D es wiederum ausheben und nur 6' es fortbestehen lassen. Ist auch C emgetreten, so läßt sich abermals denken, daß F jenes von C und A bewirkte x wiederum aufhebe und nur E es fortbestehen lasse und so fort ins Unendliche (dreifacher Zweifel ספק ספק ספיקא). Immer bleibt aber dasselbe Gesetz, welches im ersten Falle, bei 4 Möglichkeiten, herrscht. Hier ist w nur dann erreicht, wenn A. -f- C eingetreten ist;, es ist nicht erreicht, wenn A..-+- B oder B -+- C oder B -g- D eingetreten sind. Für x spricht eine, gegen x drei Möglichkeiten. Lassen wir unser Urtheil also von der Mehrheit bestimmen, so müssen wir auch das Gegeutheil von x mit einer Wahrscheinlichkeit von 3:1 als wirklich eingetreten präsumiren 8 9). 8) Bechorot 19 b, vgl. auch Kiduschin 50 a und die Commentatorm zur Stelle, ferner R. Salomon ben Aderet zu Chulin tt. 9) Selbstverständlich muß ein jeder dieser 4 Fälle gleich wahrscheinlich sein (U — B und C—D), sonst wäre es ja zuweilen möglich, daß jener Eine Fall leichter als die drei gegenüberstehenden eintreten könne. Dies ist der Begriff von “ספק השקמ . Daß aber der Doppelzweifel nichts Anderes׳ ist als eine Mehrheit, sagen Pen chadasch zu Jore dea Ilv, 16, Pne Jehoschua zu Ketubot 14 und viele Andere. Ausfallend ist R. Salomon ben Aderet (Rechtsgutachten 401), der den Doppelzweifel höher stellen möchte als die,Mehrheit. ,; 20*

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