Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 258 (sequence 8)
- Language
- German
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258 Wissenschaftliche. Aufsätze. die dieser Präsumtion ihren Platz bei der ״Mehrheit" und nicht bei der ״Folgerung" anwies. , Der Talmud kennt noch eine andere Eintheilung dieser Präsumtionsart. Die Mehrheit kann beruhen auf einem Naturverhält« misse oder auf einer Handlung des Menschen. Also entweder tritt unter gewissen Bedingungen ein gewisses Naturereignis meistens ein, oder die Menschen üben unter gewissen Bedingungen eine gewisse Handlung meistens aus. Der Talmud hält diese letztere Art für schwächer als die erstere. Diese Bestimmung ist auffallend. Was einmal gewöhnlich ist, muH doch in allen Fällen das Gewöhnliche bleiben, auf den Ursprung des Gewöhnlichen, so sollte man meinen, kommt es doch gar nicht an. Schneider, der vom rationellen Standpunkte ans die Präsumtionen behandelt und ebenfalls diese zwei Arten unterscheidet^), hält doch kein« von beiden für höher als die anderes. Ein etwas tieferes Eingehen bestätigt jedoch vollkommen jenes Urtheil des Talmuds. Allerdings in der Gcsammtzahl der Fälle kommt es vor, daß diese Handlung öfter von den Menschen gethan als unterlassen wird. Aber ist darum auch mehr Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß dieser Mensch diese Handlung eher thun als Unterlassen werde? Da nun zeigt fich der tiefe Einfluß der jüdischen Religion. Die Natur allein — so urtheilt das jüdische Recht — wirkt und schafft nach unveränderlichen Gesetzen und was einmal ein Naturgesetz war, wird es ewig bleiben. Mit vollem Rechte dürfen wir daher erwarten , daß, was meistens in der Natur geschehen sei (4 5 6 7(רוב בחיוב ובטבע), auch in einem bestimmten Falle geschehe. Anders aber im Gebiete menschlichen Handelns. Die jüdische Religion hebt stets die Freiheit des menschlichen Willens her« vor. In ihr aber liegt, daß das Individuum sich jeder Berechnung entziehe, daß gerade, was im Allgemeinen sehr häufig ist, bei diesem 4) Bechorot 20». כי אזלי רבנן בתר תבא, בחבא דלא תלי במעשר. , אבל חבא דתלי במעשתילא; Vgl. noch R. Sälomon b. Aderet zu Chuliii 11 und To» safot Jebamot 119». 5) Schneider a. a. O. S. 10, tz. IS. 6) Er sagt zwar nicht ausdrücklich, daß gewöhnliche Handlungen präsumirt werden, aber man kann es aus später erwähnten Bestimmungen schließen. Denn S. 24 heißt es: ״Gewöhnliche Bestimmungen eines Verträges ", die also ebenfalls von der Handlung, der Willkür eines Menschen Abhängen, ״werden rechtlich vermuthet." 7) שב שמעתתא ר׳ 1׳