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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 7 · p. Seite 257

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 7
Article
Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
Date
1860-01-01
Page
Seite 257 (sequence 7)
Language
German
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267 Wissenschaftliche Aufsätze. Als eine besonders starke Mehrheit tritt die Präsumtion auf, daß die Mehrheit der Richter ein richtiges Urtheil spreche. Hier hört die Mehrheit aus. ein rem äußerliches . Zahlenverhältniß zu sein; Hier nähert sie sich einer logischen Folgerung. Denn es ist nicht das bloße Zahlenübergewicht der meisten RichiLr über die wenigeren, welches ein richtiges Urtheil vermuthen läßt, sondern der Schluß, daß, wofür die meisten Menschen sich entscheiden, auch das Richtige seh während die Minderheit, die ein entgegengesetztes Urtheil fällte, sich leichter irren konnte b). Allerdings könnte auch wohl die größere Menge sich irren, weil sie an der Oberfläche der Sache blieb, während gerade die Minderheit das Richtige traf, weil sie in die Tieft des Gegenstandes eindrang, wohin jene ihr nicht zu folgen ,vermochte. Aber das ist doch nicht das Gewöhnliche, in den meisten Fällen, wird auf Seiten der, weniger leicht irrenden, Mehrheit die Wahrheit anzutreffen sein; doch kann es diese Rücksicht gewesen sein, rechnet'Aschen zu Chulin 11 die Mehrheit רוב מצויים י אצל שחיטה מומחין ד,ם. Er sagt מיעוטא דאין מומחין לא שכיה. Daß מהריש״א zn Tosaf. Chulin 11a den .מיעוט בחמות טרפות mit Unrecht eine seltene Minderheit (מיעוט דלא שכיה) nennt, erweist qv1> ראש zur Stelle. . 3)-So erklärt man auch wohl die schwierige Tosasotstelle Baba Kama 27 b, woselbst der Unterschied zwischen dieser Präsumtion und anderen, auf Mehxheit beruhenden, angegeben werden soll. התם גבי דיינים שאני דחשיב -מיעוט רירדיו כמי שאינו וליכא למימר התם אוקי ממונא בחזקת מריה, דיחיאיב״ד מפקי ממונא מיניה, אבל גבי שאר ממון, דאיכא מיעוט וחזקה לא אזליבף בתר רובאי. In der That liegt^bei jeder Ederen Mehrheit die Minderheit wirklich vor, und das fragliche Object kann sehr wohl zu ihr gehören. Hier aber hebt die Wahrscheinlichkeit, daß, wofür die meisten Menschen sprechen, das Richtige sei, die gegenüberstehende Minderheit geradezu aus (דחשיב מיעוט רירהו במי שאינו). Es findet hier daher dasselbe Berhältniß statt, als wenn das ganze Gericht die Besttzaufhebung guthieße (דהא ב״ד מפקי ממונא מיביז*.׳), das entgegenstehende Befihrecht (חזקת ממון) kommt nicht in Betracht, denn das Gericht darf sicherlich Jemandem-seinen Besitz entziehen. — 9t. Jonathan Eibeschütz in *אורים והומים ח״מ פי כ״ה קיצור תקפו כהן קכ״ד nimmt einen andern, wohl nicht stichhaltigen Grund an. Er findet nämlich die Stärke dieser Präsumtion in dem Umstande, daß die Mehrheit der Richter doch kein bloß wahrscheinliches, sondern ein ihnen völlig gewisses Urtheil abgeben. Aber dem kann man entgegnen, daß dies ja auch bei der Minderheit der Richter der Fall ist. Seine Worte lauten * שם כדיינים ב׳ אומרים חייב ואי אומר זבא;י, הזכאי בטל במיעוטו לגבי שנים המחייבים, זרירי‘ כל ב׳״ד המחייבים והם חבופין את ד,נתבע לשלם כי הם עקר ב" ר והיחיד בטל נגדם־ א״כ שהם מוציאים ממון הם'אינן מוציא ין בפפקא., כי להב.הדבר ברור שהוא חייב; ני כך אמדג דעהע בבירור׳ ובו׳ מה שא״ב בלוקח ׳שור דהב״ד אינם יודעין אם הוא; מהרוב אן מהמיעוט• והב^ד בעצמם אין להם בירור בזה*. Den hier gegebenen Grund führt er auch an, wW ihn aber ohne Motivirung zurück. Frankel, Monatsschnst. IX. 7, 20

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