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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 7 · p. Seite 256

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 7
Article
Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
Date
1860-01-01
Page
Seite 256 (sequence 6)
Language
German
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286 Wissenschaftliche Aufsätze. Grad der Wahrscheinlichkeit sicher und keinem Zweifel 'mehr unterwarfen. wenn auch das fragliche Obsect zur Minderheit gehören mag. Hier aber herrscht eine zweifache Ungewißheit. Erstens kann doch die Annahme, daß hier eine Mehrheit vorhanden sei, möglicherweise-eine trügerische sein; zweitens, zugegeben , daß eine Mehrheit vorhanden ist, kann der fragliche Gegenstand zur Minderheit ge- Hörens., Z. B. der Talmud enthält die Präsumtion: 1~וב עמי הארץ מעשרין הם die Mehrzahl der Idioten verzehntet das Getreide 9). Niemand kann nun aber angeben, eine wie große Mehrheit der Minderheit gegenüberstehe. Man machte nur-an einer, vielleicht sehr großen Zahl von Idioten die Erfahrung, daß sie verzehnteten; möglicherweise aber läßt sich diese Erfahrung gar nicht auf eine .wirkliche Mehrheit von Idioten ausdehnen, möglicherweise verzehntet die Mehrzahl derselben nicht; eine Möglichkeit, die bei der vollkommen bestimmten Mehrheit gar nicht denkbar ist. Bei einer Mehrheit der letzteren Art bedürfen wir nun einer Eintheilung je nach der Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit, je nach der größeren oder minderen Bestimmtheit, mit der sie auftritt. Es muß hier unterschieden werden zwischen einer starken und einer schwachen Mehrheit; oder, wie es im Talmud heißt, zwischen וץבא השכיח oder ״ מיעוטא הלא שכיח einer gewöhnlichen Mehrheit, einer ungewöhnlichen Minderheit" auf der einen Seite und einem מיעוטא השכיח oder ״ מיעוט המצויeiner zuweilen, nicht selten vorkommenden Minderheit" auf der andern Seite. Es kommen diese Unterscheidungen in der Gemara selbst einmal vor 1). öfters werden sie von den Commentatoren aus der Gemara gefolgert 2). Naschbam zu Baba Batra 93 s. Schwielig scheint Raschi zu Chulin 12 a, der, gegen die angeführten Gemarastellen, keinen Unterschied zwischen ר!ב דאיתא קמן und רוב דליחא קמן entnimmt und sagt דמ״ש האי מהאי? 8) Aehnlich saßt auch R. H. Chajot in seinen Glossen zu Gemara Chulin 11a den Unterschied: וצ״ל דכאן עכ״פ נודע לנו בבירור אותן החמות המותחת ואץ לנו בהם שום ספק, worauf er allerdings weniger deutlich fortfährt: מה שא״ב ברוב כשרוח אע״פ דבאנות ידענו רחב כשרות בכ״ז על כל אחת יש לדון אם היא נון הרוב ובמ״ש התום׳ כאן דחוקה שלא נתבררה בשעתא לא הוי חוקה הר,"ד חב שלא נתברר לנו בוודאי. 9) Sabbat 13a, 23a. Gittin 61a. 1) Nidda 32 a. 2) Tosasot zu Chulin 86 a, Abodah sara 40 b folgern diese Unterscheidung aus der Vergleichung von Stellen wie Jebamot 121a ראוהו נופל למים שאין להם וכר und Sabbath 135b כל ששהא ל׳ יום בארם אינו נפל וכוי mit Abodah Sarah 40b רשב״ג אומר אף כל שיש בידו כל רבר. Zu. der ersten Art

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