Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 253 (sequence 3)
- Language
- German
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Wissenschaftliche Aussatze. 253 er unehrlich oder lügnerisch sein, so hätte er ja von vorn herein gar nichts Nachtheiliges von sich anszusagen brauchen (הפה שאסר ״ (הפה שתירderselbe Mund löset, der bindet". So kam eine Frau nach einer fremden Stadt und sagte: sie habe geheirathet; übernimmt also freiwillg die Nachtheile der Eheftau (אשח איש). Diese Nachtheile hebt sie wieder auf durch die Behauptung, sie sei von ihrem Manne geschieden. Wir dürfen das als wahr annehmen, denn wollte sie unrechtmäßiger Weise als ledig gelten, so hätte sie gar nichts von ihrer Verheirathung zu sagen brauchen^). Wir vermissen aber die Ausdehnung dieser Präsumtion auch aus solche Fälle, in denen sich die Wahrhaftigkeit eines Menschen nicht dadurch, daß er gar nichts, sondern dadurch , daß er etwas für ihn Bortheilhaftcres hätte aussagen können, erweist. Im Gegentheil scheint es, als ob die Mischna eine derartige Präsumtion (Miggo) geradezu verwirft*). Ueberblicken wir die Präsumtionen dieser Rechtsperiode, so erkennen wir einen großen Fortschritt gegen die Präsumtionen der vorhergehenden Stufe. Denn nicht nur einzelne Präsumtionen, sondern ganze Arten sind zu den schon vorhandenen hinzugekommen. Aber der hervorstechende Charakter ist noch immer der äußerliche. 9) Ketubot II, 5. 1) In der Mischna Jebamot XV, 8. 9 heißt es: Wenn eine Wittwe, die aus der Fremde zurückkommt, behauptet, sie habe dort einen Sohn geboren (durch den sie von der Leviratsehe befreit worden wäre), derselbe sei aber vor dem Tode seines Vaters gestorben (wodurch sie wieder der Leviratsehe unterliegt), so verdient sie Glauben mit beiden Aussagen. Sagt sie aber, ihr Sohn sei nach dem Tode seines Vaters gestorben, sie selbst mithin unterliege nicht mehr der Verbindlichkeit zur Leviratsehe, so findet sie keinen Glauben, da beide Aussagen nur zum Zwecke der beabsichtigten Befreiung von der Leviratsehe gemacht worden sein können. Nehmen wir aber die Präsumtion der besseren Einrede an, so sollte sie Glauben finden mit der Aussage, der Sohn sei nach dem Tode des Vaters gestorben; da sie, wollte sie lügen, ja hätte behaupten können, der Sohn lebe noch, was ihr,geglaubt werden müßte. Die Lösung dieser Frage durch Tosafot zu Jebam. 119 a ist nicht stichhaltig nach מהרשא' zur Stelle. Daß in der Mischna Keritut XIT, 1 keine wirkliche Miggo vorliege, beweisen Tosaf. zu Jebam. 888, Baba Mezia 3 b. Vgl. auch Frankel, der gerichtl. Beweis S. 459 ss, der weitläufig hierüber handelt. Auch der vom letzten Tanai angenommene Satz: נאמן?'האכילו בתרומה שבידו להאכילו בתרומה involvirt keine Miggo. Denn 1) wäre sie keine formell richtige nach den alten Tosaf. zur Stelle Ketubot 25b, 2) steht dieser Ansspruch R. Jehuda's in Widerspruch mit der Meinung der übrigen Lehrer Kiduschm 79b».