Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 252 (sequence 2)
- Language
- German
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282 Wissenschaftliche Aussätze. Die Präsumtion der Nähe, welche in der Bibel nur bei Einem, ungewöhnlichen Ereignisse (עגלה ערופה) zur Anwendung kam, ward auf civilrechtliche Fälle ausgedehnt. Findet man Geflügel zwischen zwei, nicht weit von einander entfernten Taubenschlägen , so wird präsumirt, daß es zum nächsten gehöre 3). Eine weitere Ausbildung hat diese Präsumtion nicht erfahren. Noch tritt eine Unterart der Mehrheit auf, ספק ספיקא (Doppelzweifel ^), deren Deduction jedoch bis zur Betrachtung der Präsumtionen der Gemara verschoben, werden mag, weil sie von dieser bedeutend erweitert worden ist. Eine ganz besondere Berücksichtigung ward der ״Festhaltung des früheren Zustandes" (חזקה קמייחא) zu Theil. Jeder Zustand wird als fortdauernd angenommen, wenn die später möglicherweise eingetretene. Veränderung nicht hinreichend erwiesen ist 5). Ebenso wird, selbst, auf eine leichte Unwahrscheinlichkeit hin, an einem alten Rechtsverhältnisse fesigehalten, wenn die Gründe für die Aushebung desselben nicht stark genug sind 3 4 5 6). So wird z. B. in Civilfragen durchgängig nach dem Grundsätze entschieden; (7 8 המוציא מחברו עליו ״ :הראיהWer einen Andern aus dem Besitze verdrängen will, muß beweisen." Am wenigsten ausgebildet ist die ״Folgerung". Mit klaren Worten ist nur eine derartige Präsumtion, und auch nicht unter dem Namen einer solchen, angegeben; nämlich אחריה pro חזקת oder die Folgerung aus dem Benehmen zweier Personen gegen einander auf das Verhältniß von Mutter und Kind 8). Erst die Gemara entwickelt und ergänzt die Lehre von diesen Präsumtionen, spricht die eigentlichen Formeln für sie aus und interpretirt sie in die Mischna hinein. Eine Unterart dieser Präsumtion kommt häufiger vor: Wenn Jemand etwas für sich selbst Nachtheiliges freiwillig aussagt, so verdient er Glauben, wenn er durch eine.Modification seiner Aussage diesen Nachtheil vermindert oder ganz aufhebt. Denn wollte 3) Baba Datra II, 6. 4) Vgl.Tahar. VI, .4; Niddah IX, 2. 5) Nastr IX, 2; Tahar. V, 5 und sonst öfters; auch liegt diese Präsumtion den Bestimmungen der Mischna Ketubot I, 6; das. VII, 8 zu Grunde. 6) Vgl. Baba Kama III, 11 mehre Fälle. 7) Das. 8) Kiduschin.80 a. Aehnlich bei Thieren Mischna Bechorot III, 2. Gemara Bechor. 24 m