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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 6 · p. Seite 233

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 6
Article
Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
Date
1860-01-01
Page
Seite 233 (sequence 4)
Language
German
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Wissenschaftliche Aufsätze. 233 zweifelhaft ist, ob ein Gegenstand von einem nahen oder einem entfernten Orte ausgegangen ist, das erste annimmt. Selbstverständlich muß die Voraussetzung der moralischen Güte und des rechtlichen Besitzes, wie in jeder Gesetzgebung, so auch in der Bibel enthalten sein und bewirken, daß Jemanden nur auf gut« Beweise sein Besitz oder sein Vermögen entzogen werden kann. In der Bibel aber sind diese Präsumtionen besonders stark, denn gar oft wird es herborgehoben, daß nur zwei Zeugen in Capitalsachen Beweiskraft haben sollen. Der Nachdruck, den die Bibel aus die Nvthwendigkeit zweier Zeugen legt, beweist, daß auch der Indizienbeweis keine Geltung haben sollet. Einige Rechtslehrer wollen auch die Präsumtion von der Fortdauer des alten Zustandes in der Bibel hervortreten sehen, doch ist dieselbe nicht hinreichend nachgewiesen 2 3 4). Alle diese Präsumtionen hatten sich auf dem Boden des Pentateuchs herausgestellt, aus der späteren, biblischen Zeit läßt sich kein Aufschluß über die Entwickelung unseres Gegenstandes gewinnen. Der Richter nahm nicht das mosaische Recht zur Grundlage seines Uriheils, sondern er entschied, wie z. B. Salomo in dem Streite der zwei Frauen nach seiner willkührlichen, vom Augenblick erzeugten Ansicht. In der Thal war die stürmische Zeit der Richter und der Könige wenig geeignet, das von Moses begründete Gesetzesleben in naturgemäßer Weise fortzubilden. Das jüdische Volk war beschäftigt mit seiner eigenen staatlichen Consolidirung und im Kampfe um das äußere Dasein ging der Inhalt des Daseins, das Gesetz, verloren. Erst als im babylonischen Exil das Volk seinen Gott und seine Religion wicdergcfunden hatte, das staatliche Leben aber nie mehr recht gedeihen wollte und mit der Zerstörung des zweiten Tempels gänzlich erlosch, erst da wendete das Volk seine ganze Kraft auf die Entfaltung und Fortbildung der biblischen Satzungen. Das so lange Zeit zurückgedrängte religiöse Gesetz entschädigte sich jetzt für die frühere Vernachlässigung und erfüllte alle Kreise des jüdischen Lebens und Strebens. Eine allgemeine Begeisterung für das Studium des Gesetzes erwachte im jüdischen Volke, von allen Seiten strömten Schüler in die weiten Hallen der Lehrhäuser, alle 2) Synh. 37 b.; vgl. Frankel a. a. O. S. 180. 3) Chulin 1» b. 4) l. B. Kön. 3, 16 ff.

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