Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 174 (sequence 14)
- Language
- German
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174 lieber Princip u. Gebiet der Präsumtionen nach talmud. Lehre. Wege der Präsumtion ihre Entscheidung^). Die also nicht aus das Criminal- und Civilrecht allein beschränkten Präsumtionen mußten die Präsumtionslehre fördern und erweitern. Endlich begünstigt das jüdische Gesetz, seinem ganzen Wesen nach, nicht den Handel, sondern Ackerbau und Gewerbe. Demselben Gesetze, das den Verkauf von Grundstücken nur auf fünfzig Jahre gestattete und damit alle eigentliche Besitzverändcrnng aushob; bas jeden Wucher, ja jeden Zins aufs strengste untersagte und damit allen größeren Handelsunteruehmungen eine unübersteigliche Schranke setzte; das alle seine Bestimmungen, religiöse wie sociale, für ein ruhiges, ackerbauendes Volk gab; demselben Gesetze mußte nothwendig auch die Heilighaltung des Besitzes entspringen und damit die sonst auffallende Bevorzugung des besitzenden Verklagten vor dem nicht besitzenden Kläger, das Gewicht, welches der Präsumtion des Besitzes eingeräumt ward und die ängstliche Vorsicht, welche der jüdische Richter bei Veränderung des Besitzstandes anwendete. Kurz, hier mußte, in geradem Widerspruche mit dem römischen Rechte, der Grundsatz zur durchgängigen Geltung kommen: Lieber mit Unrecht ein altes Rechtsverhältniß bestehen lassen, als mit Unrecht ein neues herbeiführen. Auch nahmen die Verhältnisse des jüdischen Staates nie so große Dimensionen an, daß sie mit diesem Grundzuge des mosaischen Gesetzes unverträglich geworden wären. Die meist mit Ackerbau, Viehzucht und Handwerk beschäftigte Bevölkerung, beschränkt aus einen engen Kreis und abgelegen vom großen Völkerverkehr, hatte im Gegentheil das größte Interesse daran, im ruhigen Genuß des gegenwärtigen Besitzes zu bleiben und ihn nicht durch ein zu rasches Urtheil sich entrissen zu sehen. Bewußt und unbewußt lebte dieser Grundsatz selbst dann noch in der jüdischen Rechtsgeschichte fort, als das jüdische Volk, längst vom heimatlichen Boden vertrieben, in der Ferne den Pflug mit der Wage zu vertauschen gezwungen worden war. Diese Thatsachen sind es, welche auf die Präsumtionslehre des Talmuds als bestimmende Factoren wirken mußten. Sie sind nicht isolirt, sondern stehen in lebendiger Wechselwirkung unter einander. Offenbarung, als Quelle aller Gesetze, Volksrecht, Volksgericht, freie, öffentliche Forschung, Ritualgesetz neben dem Civil- und Criminalrecht, Heilighaltung des Besitzes, alle 8) Das Ausführliche wird der specielle Theil bringen.