Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 171 (sequence 11)
- Language
- German
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Ueber Princip u. Gebiet der Präsumtionen nach talmud. Lehre. 171 speciellen Falles gerecht werden zu können? Dieses sind die Fragen, deren Beantwortung zu der Macht, zu dem Principe hinleitet, welches die talmudische Präsumtionslehre gestaltet hat. Es scheint, als habe sich die Vorsehung darin gefallen, in Rom und Judäa die schärfsten Gegensätze zu entwickeln, welche je zwei, in Zeit und Raum einander so nahe Völker aufgewiesen haben. Aus dem Dunkel hadernder lateinischer Stämme erhebt sich die römische Geschichte; aus dem Lichte einer gotterfüllteu Vergangenheit die Wische. Zur ungeheuren Weltmacht entfalten sich Roms Geschicke; an die armseligste politische Existenz ist Judäa gefesselt. Aengstlich stoppelt Rom seine mehr politischen als religiösen Glaubenssätze zusammen aus den Religionen der unterjochten Völker; stolz schenkt das niedergeworsene Judäa seine einige Religion den Siegern. Auf der Höhe weltumfassender Macht gab Rom für immer das Scepter ab an barbarische Nationen; was an Judäa dauern sollte, es dauert jetzt drei Jahrtausende. Diese Unterschiede lassen sich kürzer und schärfer ausdrücken: Rom ist eine rein politische, Judäa eine rein religiöse Gemeinschaft. Dieser Gegensatz bildet recht eigentlich das Lebensblut der beiden Völker; und wie dieses nicht Llos die mächtigsten Glieder dnrchströmt, sondern auch die kleinsten Punkte des großen Organismus erfüllt und belebt, so hat auch jener Gegensatz nicht blos die großen Gestaltungen des Volkslebens: Gesellschaft, Recht und Geschichte sich unterworfen, sondern muß auch in den kleinsten Abschnitten dieser Gebiete, also auch in der Präsumtionslehre zur Geltung kommen. Der Einssuß der Staatsidee auf die Gestaltung der römischen Präsumtionslehre wurde oben bemerkbar gemacht; in der entgegengesetzten Weise wird sich daher ihr Gegensatz, die Religion, in der jüdischen Präsumtionslehre Herausstellen. Auf den Gipfelpunkt der ganzen jüdischen Geschichte, auf die Gesetzgebung am Sinai geht das jüdische Recht zurück und wie in jenem hohen Momente alle Parteien schwiegen vor der überwältigendeu Gottesstimme, wie er die störrische, streitfertige Nation einte zu einem großen Bruderbünde, so verknüpfte dasselbe Gesetz auch in den spätesten Zeiten mit dem innigsten Bande alle Glieder dieser Nation. Gegeben für das ganze Volk ward es fort und fort entwickelt vom ganzen Volke, und so erhielt das strenge » Recht dm Charakter eines echten Volksgesetzes. Dieses zeigt sich bei dem Gesetzgeber, bei dem Richter und bei dem Gesetzeslehrer.