Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Schiller's Sendung "Mosis", zugleich ein Wort für und an Israeliten
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 54 (sequence 10)
- Language
- German
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54 Schiller'» ״ Sendung Mosts." und sind dabei zu dem unvermeidlichen Resultate gelangt, daß jene Vorsichtsmaßregeln g a r nicht den eigentlichen Aussatz, kein lebensgefährliches, kein pestartiges Nebel im Auge haben, sondern nur leichte Hautausschläge, wie sie sich ln neuerer Zeit überall einfindrn und weder besonders gefürchtet noch bewacht werden. Wir hatten die Genugthuung, eine Bestätigung der gewonnenen Ergebnisse bei einem Schriftsteller von Fach zu finden, auf welchen auch spätere medieinisch-geschichtliche Werke zurückgehen, es ist Hensler, ״Vom abendländ. Aussatz." Der Pentateuch nennt und schildert an andern Orten den egyptischen Aussatz, und entwirft von ihm ein abschreckendes Bild. Aber von-ihm ist an derjenigen Gesetzesstelle, welche die bekannten Maßnahmen in Bezug aus Hautausschläge enthält, nicht die Rede. Diese Hautausschläge können, auch nach Hensler, ״etwas ganz Unverdächtiges sein, was noch bei uns, unter gesunden und reinen Leuten, alltäglich vor« kommt." Es ist in den mosaischen Bestimmungen, welche die Form und Erscheinung der in Rede stehenden Hautausschläge so genau schildern, Nichts von den wesentlichen Symptomen des wahren Aussatzes gesagt, dre ja für׳ den besichtigenden Priester gerade wichtig gewesen wären, es fließt kein Wort von möglicher Gefährlichkeit oder Tödtlichkeit ein, das Gesetz warnt nicht vor Ansteckung (obschon vor Verunreinigung), gibt dem besichtigenden Priester keine Regeln, wie er sich vor der Gefahr einer solchen schützen könne, spricht nicht von der Behandlung einer solchen Leiche, und seine Vorschriften, so ausgezeichnet sie sind, paffen am wenigsten auf ein epidemisches, oder pestartiges Uebel. Um sie zu verstehen, muß man diejenigen vergleichen, welche andere, nur rituelle Verunreinigungen betreffen, denn nur von diesem Standpunkte und nur als leicht vorübergehend werden auch jene Ausschläge in den mosaischen Institutionen behandelt. Die nähern Beweise und speciellen Details können wir hier nicht geben, wir erlauben uns indeß Diejenigen, welche den Gegenstand besonders verfolgen wollen, auf unser ״Mosaisches Recht" TH.1. S. 217—236 zu verweisen, womit man noch das. die folgenden Kap. und unsere Archäologie d. Hebr. Th. 1. Kap. 5 vergleichen kann. Wir kommen nun zu dem erfreulichen Schluffe unsrer Betrachtungen. Schiller entwarf sich, wenngleich mit Unrecht, von den galten Israeliten er» möglichst ungünstiges Bild. Er fand dieselben, von den falschen oder falsch verstandenen Angaben alter