Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1859-01-01 · Heft 8 · p. Seite 313

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 8
Article
Verhandlungen der dritten Landrabbiner-Conferenz zu Hannover
Date
1859-01-01
Page
Seite 313 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2829132-2829234-2829243-2856609--04989-2856652
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Verhandlungen der dritten Landrabb.-Conscrenz zu Hannöver. 313 Wurden dann diejenigen Fächer bestimmt, für welche überhaupt die Schüler sich eines Schulbuchs bedienen müssen, und zwar Für Hebräisch-Lesen— eine Fibel, ׳ - Hebräische Sprüche und Gebete — ein Gebetbuch (תפלה), - Uebersetzung und Erklärung der heiligen Schrift -—die Bibel, oder ein zweckmäßiger Auszug aus derselben (Schulbibel), ־ Hebr. Grammatik —-- Hebr. Declinations- und Conjugationstabellen, . System. Religionslehre und bibl. Geschichte — ein Religion-» bibl. Geschichtsbuch, . Deutsch-Lesen — eine Fibel, später ein Lesebuch, " Rechnen י— ein Rechnenbuch. Es entstand hiernach die Frage, welche Schulbücher für die gedachten Gegenstände als öbligatorisch zu betrachten sind? Im Allgemeinen entschied man sich dafür, daß bei Büchern mit gegebenem- Inhalt, wie beim Gebetbuch und der Bibel, thunlichst darauf zu sehen sei, daß in einer und derselben Schule nur dieselben Ausgaben, rssx. dieselben Auflagen gebraucht werden, und wurden dabei als obligatorisch erklärte . - Die Hebr. Fibel von Levysohn, Hecht oder Japhet, - Das Gebetbuch von Heidenheim oder Blogg, Der- Pentateuch von Heidenheim, Das Religionsbuch von Heilbut und Büdinger, oder die bibl. Geschichte von Flehinger, Wessely, Popper, Elkan, Die Deutsche Fibel und Lesebuch von Hecht-Hester, Quietmeyer, ׳ l Mauer, -Das Rechnenbuch von Kranke. Zugleich wurden als zulässig resp. empfehlenswerth erklärt: Die Bibelübersetzung (die jedoch nur im Hause zu gebrauchen) von ' Zunz, Mendelssohn, Salomon, Philippson od. Herxheimer, resp. ein zweckmäßiger Auszug. - ־ :: Für rabbinische Schriften: Pirke Abot, Raschi, Mischna, Schulchan Aruch — Die rabbinische Chrestomatie von Heilbut. Für Geschichte. Deutsche Sprache und die übrigen Elementargegenstände sollten wo thunlich die in den christlichen Schulen gebrauchten Schulbücher benutzt werden. Hinsichtlich der Lehrbücher sprach man stch im Allgemeinen dasich aus, daß die Lehrer sich beim Unterricht so wie bei der Vorbereitung zunächst an die als. empfehlenswerth bezeichnetcn Bücher zu halten haben, indeß, mit Zustimmung des Landrabbiners, auch

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.