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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1859-01-01 · Heft 8 · p. Seite 314

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 8
Article
Verhandlungen der dritten Landrabbiner-Conferenz zu Hannover
Date
1859-01-01
Page
Seite 314 (sequence 7)
Language
German
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314 Verhandlungen der dritten Landrabb.-Conferenzzu Hannover. andere Bücher benutzen können, natürlich.;«5«■.. «ti; selben Schule jedenfalls immer auch dasselbe Lehrbuch gebrauchen müssen. Uebrigens sollen auch in der jüdischen Lehrerbildungs- Anstalt zu Hannover die als obligatorisch oder zulässig erklärten Bücher möglichst berücksichtigt werden. . . Ju^Betreff.der Geburts-, Trauungs- und Sterbelisten war es der Wunsch des Königlichen Ministerii des Innern, eine thunlichst übereinstimmende Form mit den von den christlichen Ge« meinden geführten Listen einzuführen. Um die nicht unerheblichen Kosten für die Einführung neuer Listen zu ersparen, beantragte indeß die Conserenz, daß die durch das Gesetz von 1843 eingeführten Formulare einstweilen beibehalten, jedoch durch einzelne zweckmäßige Zusätze und Abänderungen möglichst verbessert, 1esp. ergänzt werden mögen- Als besonders cmpfehlenswerth wurde zugleich der Vorschlag angenommen, daß für die Folge auch die jüdischen Vornamen (mit deutschen Buchstaben) eingetragen werden sollen. Die Einführung einer g emeinschaftlichen Gebühren-Taxe für die Landrabbiner war von der Königlichen Regierung für wünschenswerth erachtet, da bis jetzt für die einzelnen Bezirke verschiedene Namen und Sätze sestgestellt worden sind. Die Conserenz konnte jedoch, nach vielseitiger eingehender Erörterung dieser Frage, eine solche Maßregel unter den obwaltenden Verhältnissen wicht für rathsam erklären, und beschränkt sich darauf, nur für bestimmte Fälle, als namentlich bei Trauungen eines Bezirksangehörigen, die in einem anderen Bezirke, rssp. im Auslande vollzogen werden, bestimmte, der Billigkeit entsprechende Grundsätze in Vorschlag zu bringen. Außer den genannten vier Gegenständen wurden noch über manche andere, wichtige Punkte die Ansichten ausgetauscht, so wie mehrere, in den früheren Conferenzen gestellten Anträge (unter andern die in Betreff der Erhöhung des Zuschusses aus öffentlichen Mitteln für das jüdische Schul- und Cultuswesen, die Aufhebung des separaten jüd. Armenwesens, Portofteiheit für die Landrabbiner, Gemeindestatuten u. s. w.) wieder ausgenommen, jedoch konnten dieselben wegen, vorgerückter Zeit auch dies Mal nicht zur Erledigung kommen, und mußte das Weitere den schriftlichen Verhandlungen der Landrabbiner überlassen bleiben. H.

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