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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1859-01-01 · Heft 7 · p. Seite 264

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 7
Article
Eigenhändige Briefe von Moses Mendelsohn
Date
1859-01-01
Page
Seite 264 (sequence 4)
Language
German
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264 ־ Eigenhändige Briefe von Moses Mendelsohn. münderin und Verwalterin aller Besitzthümer ihres verstorbenen Mannes, sowie das Testament lautet. Es ist auch unrichtig, daß sie sich jetzt erkläre, ob sie wieder heirathen wolle oder nicht. Dieses hat ihr der Mann gar nicht auferlegt. Sie bleibt im Besitze bis sie sich wieder verheirathcn will, und bis dahin gibt sie Niemandem Rechenschaft außer ihrem Vormund (Abraham Markusi). Daß-sich der Rath (עצה שם) dort auf das römische Recht beruft, vermöge dessen ein Jude nicht testiren kann, hat mich sehr befremdet. Wenn dieses Gesetz auch gelten soll, so gibt nach meiner Meinung der gesunde Menschenverstand, daß es nur alsdann gelten kann, wenn Jemand dabei interessirt ist, der nicht Jude ist, wie z. E. wenn ein Erbe den christlichen Glauben angenommen. Wenn aber Jude gegen Jude agirt, was geht dieses die römischen Gesetz« an? Warum sollen die Puderhähne unter sich nicht nach ihrem Puderhahnengesetzc gerichtet und behandelt werden? Gesegnet sei die Justiz im Preußischen Lande! Hrn. Moses Chalven seine beiden Töchter-haben die Religion verändert und das Testament umstoßen wollen, vermöge dessen ein Kind,'das die Religion verändert, vom Fidei-Commis ausgeschlossen war und sie haben durch alle gerichtlichen Instanzen den Proceß verloren. Abschriften von den gefällten Sentenzen kann ich Ihnen schicken, wenn Sie es verlangen. Ich bin stets Ihr intimer Freund Moses aus Dessau. So eben erfahre ich. daß auch die Erben des Hrn. Moses Chalven noch nicht völlig gewonnenes Spiel haben. Die Töchter, welche die christliche Religion angenommen, haben noch Remedium ergriffen und hoffen noch, ihr Ziel zu erreichen. So weit die Briefe. — Mag auch die wissenschaftliche Ausbeute, die sie darbieten, nicht sehr bedeutend sein, so wird sie doch Jeder mit -Interesse lesen, der an Mendelsohn Interesse nimmt, und welcher Jude sollte das nicht? Ich verfehle daher nicht, schließlich deren Eigenthümern, den verehrlichen Geschwistern Goldschmidt, für die freundliche Ueberlassung derselben zu dieser Veröffentlichung hierdurch meinen innigsten Dank auszusprechen. Cassel, den 20. Mai 1859. V1-. Adler, Landrabbiner.

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