Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 182 (sequence 7)
- Language
- German
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182 Recensionrn und Anzeigen. Gehen wir zum Buche selbst über. S. 1—-38 iü der Ritusbildung im Allgemeinen von der talmudischen Zeit bis zum 16. Jahrhundert gewidmet. Es wird vorerst auf die Unterschiede hinge- Wiesen, die sich noch bis zum 12. Jahrhundert in Bezug auf manche Gebetanordnungen vorfinden. Ob jedoch die von R. Hai Gaon abweichende Ansicht über ותפילת ערבית מות, welche ®liefetben Nathan aufstellt (Ritus S. 3) erst von Letzterem herrührt, ist Wohl fraglich; schon Isaak Alfasi entscheidet ähnlich und differirten wohl bereits die Gaonim über die Tragweite des Begriffs MV״. — S. 4 werden manche Gebräuche genannt, welche die Juden von Anderen angenommen haben sollen. Was die Seelenmesse betrifft, die Vers, auch darunter zählt, so möchten wir hingegen auf 2. Makk. 12, 43 und Sifri zu Deut. 21, 8 Hinweisen. Ein Kritiker (Kirchheim im TJnivers isr. Mars 1859) hat bereits den Zweifel ausgesprochen, ob ,,Gevatter" (wie Z. glaubt) Nachahmung des Gebrauchs einer andern Religions- Partei sei. Wir bezweifeln dies allerdings ebenfalls. Die Meinung entstand daher, weil »man seit Mussafia סנדק durch ״Syndikus" übersetzte und hierin eine Analogie mit den christlichen Taufzeugen fand, die gleichsam die Stelle des Vaters juristisch vertreten und für׳ die Glaubenstreue des Täuflings einzustehen haben. An eine solche Repräsentanz kann aber im Sinne des Judenthums gar nicht gedacht . werden. Das jüdische Volksidiom nannte den Mann, der das Kind, während der Beschneidung hält und so die Pflicht des Vaters übernimmt, comp&re (wörtlich ״als Vater") oder,,Gevatter" (,,Vater mit dem alten Praefix ״ge"), ohne an eine fremde Religionsceremonie zu denken. Was aber den Ausdruck סנרק betrifft, so bemerkte bereits Mardochai Bondi im deutschen Th eile, des Or Esther (Dessau 1812, S. 159), daß jenes Wort aäverbialitsr genommen sein könne, also ״behülflich, beistehend". An ״Syndicus" in der obgedachten Bedeutung wäre also nicht zu denken. Hiermit stimmt auch die Stelle bei Jalkut II, 723: ברכי בהן אס־׳'עושה לילהים oder wie Rokeach liest: ״ ברבי סנדקניםich mache mit meinen' Knieen Beihülfe den Kindern bei der Beschneidung". Außer den von Zunz (Anm, a S. 4) angeführten Steven wird auch in der Rechtsgutachtensammlung BeNjamin Seeb No. 253 (sä. Vsnet. 1539, Bl. 368 a) eine Stelle aus Bereschith rabba citirt, wo es heißt : ־בהמולו בשר ערלתו שהקב״ה נעשה סנדיקום: לאברהם אבינו . Rokeach sagt, daß es im Midr. zum Hohen Liede heiße: הקב״ה נעשה שושבינו לו לאברהם 'וברות ע0ו הברית. Obige beide Stellen finden sich nicht wörtlich'so in den edirten Midraschim. Midr. z. H. L. 4, 6 heißt es aber:׳ שיתף הקב״ה