Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 98 (sequence 18)
- Language
- German
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98 Zur,Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsbergs der,? AeltesteNj der Gouverneur es verhindert, bis, auf Veranftaltung des .Merburggräflichen Amts, auch die das? Haus umgebende Stadlwache entfernt und so ״der Tumult allmählig gestillet ward".? Sollte nun 7777 so? fährtdie Eingabe fort — ein solches Verfahren gebilligt werden, so könnten wir unserer un m st n d igen Kinder nicht ein e Stunde sich er sein, daß Man nicht durch allerlei Versprechungen ihnen ein Geständniß ahlocke und sodamr uns mit Gewalt aus den Händen reiße, da doch des Königs Wille dahin gehe, daß Niemandem in Sachen , bw citS folc^er, bte coram foro intemo gehören^ ein Zwang auserlegt werden soll. Ersuchen also, dem Hindersinn sein Verfahren zu?verweisen und ihm mufzugeben , sich? künftig, weder in Sachen der Religion, noch in andern Sachen, dienicht unter seine Jurisdiction gehören, zu mischen. Hierauf, forderte der König unter dem 29. Juni 1779 unter Mittheilung vorstehender Eingabe, von dem Kriegsrath Hindersinn Bericht und Verantwortung, worauf Letzterer kurz?an den König? schrieb, -Sachen gehörten vor die? Königl. Kriegs- und Domainenkammer, dorthin hätten stch diese unruhige Juden bereits gewendet, woselbst die Sache nunmehr liege. Dies führte nun noch zu einem,;Kompetenz:- Conflictst) zwischen der Kriegs- Kammer, die den Hindersinn in Schutz nahm, und der Regierung;, welche erklärte, daß Hier eine wirkliche -Polizei-Sache gar nicht vorliege. -,SDer, ■ König ließ a her an?,Hindersinn schreiben: Uns ist vorgetragen Morden, was -ihr unterm? 7. , sürstellen wollen. ,״Weil aber die Bekehrung? der Juden gar keine Polizei- Sache , ist, so ,habt ihr euere desfalls vorhin erforderte Verant- Wortung in eontlusuti gehörig einzuschicken, oder zu gewärtigen^ daß diese Sache unserm Fisco? werde aufgetragen werden". Hindersinn suchte nun in einer ausführlichen Eingabe, sein Verfahren durch allerlei haltlose?Erfindungen zu beschönigen, als, er habe den jungen Menschen nur deshalb holen lassen, um ihn vor den Mißhandlungen der Juden zu schützen und dergl. Die Regierung stellte jedoch?dem Könige vor, daß weder die? Angaben? des Hindersinn, noch auch her Kammer, richtig seien, worauf der König;7 5) Wir Hallen es für unnöthig.die weitläufigen Acten hierüber mitzutheilen.,? Wie, sich aus denselben ergibt, hieß der? junge Mann: Marcus stertz striedburg. 7 7???׳? ■־״■;???-