Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 94 (sequence 14)
- Language
- German
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94 Ziir Geschichte der, Synagogen-Gemeinde in Königsberg. lichep und künstlerischen Beschäftigen (vgl. §. XL mit H, IX. des älfern R.),.wenu auch immer nur der Art, daß eigentlich zunstmäßige Gewerbe Israeliten verwehrt blieben, wobei jedoch der KK.nig sich (tz. XI.) vorbehielt ausnahmsweise gewisse Sorten Won,..Fabriken nach Ermessen zu gestatten, Auch wurde die besondere Stellung, - welche in der:.Provinz Preußendie Juden in Histstcht^>es, Polnischen und Russischen Handels einnahmen, von dem Könige gewürdigt (8. XVIIL), worauf!ui streitig die ob ersten Behörden Königsbergs mit hinwirkten, die in Hinsicht der Jsraeliten stets liberaler gesinnet. waren, wie dies auch aus früher angeführten Beispielen hervorgehet. ' Die,- Erlanbniß zum Bail einer Synagoge in der Vorstadt (an der Stelle, an welcher sich noch die gegenwärtige befindet) ertheflte-Friedrich der Große .im Jahre 1753, woraus der,Bau in Angriff genommen wurde. Die feierliche Einweihung erfolgte durch den damaligen Rabbiner Levin ׳Marcus am 23. December 1756, (Das hundertjährige Jubiläum wurde im, Winter 1856 am Sgbbatc des Weihefestes. gefeiert). Die srühern Bestimmyngen, wegen, des Alenu-Gebetes wurden indeß auch in dem Reglement^ von 1750 auftecht erhalten und es fand sich dieserhalb cui Aufseher in der Synagoge ein. Der getaufte Jude, der zur Zeit in Königsberg dieses Amt bekleidete, machte den Vorschlag, nach dem Gottesdienste, zur Bekehrung der Juden, Einiges aus dem A, T. vorzulesen - und zu erklären. Die Aeltesten kamen indeß dagegen ein. Auf den Bericht der Regierung vom;8, November 1756 entschred der König dahin, daß Jenes wohl geschehen könne, aber ohne Zwang, vielmehr sei es Jedem gänzlich zu überlassen, ob er znhören wolle, oder nicht. Die Predigt ׳wird dann möglicherweise aus Mangel an Zuhörern nicht zu Stande gekommen sein. Ein Beispiel von liberaler Auslegung des Reglements, wo seine nicht ganz klaren Bestimmungen sich zu Gunsten der Juden auffassen ließen, gewährt die Freisprechung des Isaak Mendel von Zahlung,, eines ihm auferlegten Strafgeldes von, 100 Thlrn. Derselbe, hatte nämlich eine Tochter in's Ausland verheirathet und die von dem Gener. Jud. Privilegium vom 29. September 1,730 §. 14 bei Jüdischen,Ehestiftungen geforderten Mitunterschriftey des Rabbi Und zweier Aeltester nicht veranlaßt, worauf dort die erwähnte Strafe angesetzt ist. G eg e n die Auseinander- Mung des Adv. Fisei entschied der König, durch Erlaß vom