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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1859-01-01 · Heft 3 · p. Seite 90

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1859-01-01
Page
Seite 90 (sequence 10)
Language
German
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90 Zur Geschichte der Synagogcn-Gemeinde in Königsberg: Edicts wird nämlich ausgeführt, daß solche Arreste öfter nur den Zweck hatten, den Juden längern Aufenthalt in Königsberg zu verschaffen. Ist solches der Fall, so sollen die deponirten 50-^100 Thlr. als Strafgeld eingezogen werden. Man wird es, gewiß nicht tadeln, daß Unredlichkeit verfolgt'-und zur Strafe gezogen werde. Aber es ist leicht zu ermessen, daß allgemeine und so strenge Bestimmungen der Art auch den redlichsten Verkehr geniren, zn Angebereien und, von Seiten ungebildeter Beamten in Dörfern und kleinen Orten, zu vielen Plackereien Anlaß geben konnten. — Ein gedrucktes Edict vom 9. September 1738 erneuert und verschärft das früher unter dem 13. November 1719 gegen Einlassung fremder Betteljuden ergangene, und motivirt diese Verschärfung durch Hinweisung auf die in Ungarn und Siebenbürgen grüssireude, ansteckende Seuche, die durch solche arme Juden, oder die von ihnen zum Verkauf Mitgebrachten alten Kleider leicht eingeschleppt werden könnte. Es soll also kein ׳ solcher Jude, auch wenn er mit einem Paß versehen, in das Land eingelassen, die Obrigkeit, die ihn durchgelaffen, Mit 50 Thtrn. Strafe für die dabei bewiesene Nachlässigkeit belegt, Wirthe und Krüger, die einen solchen beherbergen, mit Entziehung der Krugnahrnng und vierzehntägigenl Gefängniß bei Wasser und Brot, ernstlich verwarnt und über die Grenze gebracht, die von ihm mitgebrachten Kleider sollemverbrannt, bei nochmaliger Wiederkehr soll derselbe mit einem Brandmahl bestraft und wieder ausgewiesen, zum dritten Male mit dem Strange vom Leben zum Tode gebracht werden. Schutzjnden, die ihn beherbergen, sollen ihres Schutzes verlustig sein und binnen acht Tagen mit all den Ihrigen das Land räumen. Bei der allgemeinen Abneigung des Königs konnte es allerdings nur den ungünstigsten Eindruck machen, wenn im Jahre 1729 Klagen wegen Unordnung in der Synagoge beim Thorafeste einliesen und solcher Scandal mit Prügelei sich im I. 1736 wiederholte-und zu einer gerichtlichen Untersuchung führte. Allerdings war der Schuldige hier nur ein junger, in dienstlichen Verhältnissen stehender Bursche. Bei aller Liebe zum Soldatenstande kam der König doch nicht auf die Idee, Juden unter das Militär zu nehmen. Doch forderte derselbe, durch Rescript vom 26. Februar 1720, von den in Preußischen Landen"wohnenden ein jährliches Aufbringen von 3000 Thlr. Recrutengelderda sie ״von der Werbung frei und doch nicht besser sein, als die andern Unterthanen". Eine ander-

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