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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1859-01-01 · Heft 3 · p. Seite 86

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1859-01-01
Page
Seite 86 (sequence 6)
Language
German
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86 Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in. Königsberg. neues Edict d. d. Berlin, den 8. Mai 1723, um das erstere ״vom 1. August a pr. wegen der Juden in gewisser Maaße zu erläutern und zu declariren", wonach deutsche Juden gänzlich ausgeschloffen und Einführung von auswärtigem Branntwein verboten -bleibeN, solche polnische Engroshändler und Faktoren) die:mit? Wittinuen, oder zu Lande mit rohen Maaren ans Polen, Rußland, Türkei, aus der Ukraine oder andern fremden Ländern kommen bis zu,vier Wochen, bloße Einkäufer aber nur höchstens vierzehn Tage-geduldet werden sollen. Wegen etwa nöthigen, längern Verbleibens soll erst zur Approbation an den König berichtet werden. Auf den Jahrmärkten sollen die Juden die Rechte anderer Fremden, gleichfalls haben. Vor Emanation dieses Edicts hatte der König unter dem 12. August 1822 befohlen, daß ein gemischtes, aus Räthen der Königsberger Regierung und andern Commiffarien bestehendes Collegium gebildet werden solle, um ein Project wegen der fremden Juden zu entwerfen. Dies geschah denn auch und interessant sind die eigenhändigen Bemerkungen, welche der König dem betreffenden Berichte vom 23. November 1722 (aus welchem wesentlich obiges Edict hervorging) am Rande beischrieb. Bei dem Vorschläge, die Juden sollen nicht länger als vier Wochen verweilen, außer b ei b esonders wichtigen Ursachen, ad marginem : ״sie sollen die wichtigsten Ursachen haben, oder, nicht, so sollen sie nicht eine Stunde über vier Wochen in meinem Land geduldet werden." Bei der Stelle: mit Geld ödere Wechseln, sollen sie , um Einkäufe zu mach en auf vierzehn Tage kommen können, dann weggeschafft werden, ad inarg. ״gut". In der Conferenz vom 26. August 1722 war beschlossen worden, dem Könige unter Anderm die Aufhebung des ganzen Judengeleits anzurathen, weil die Juden durch die Arendatores sehr ge- ־ plagt und dadurch bewogen worden, nach Danzig zu gehen.. Der Bericht bemerkt daher weiter: ״Die bisherige Verpachtung des Judeugeleits hat dem Commercio großen Schaden gebracht wegen der Plackereien und Abpressung von Seiten des Pächters, wodurch viele abgeschreckt worden, ihre Maaren nach Königsberg zu bringen". Hierbei ad margin.: ״ist nicht wahr, ja gut wenn sie abgeschrecket werden". Der Bericht fährt fort: ״So hat das Preußische Kommissariat zur Beförderung der Zufuhr der Polnischen, Russischen und Türkischen rohen Maaren, als Pelzwerk, Leder , Talg, Honig, Pottasche, Hanf, Hopfen, die Abschaffung der Verpachtung des Geleits vorgeschlagen, da das Geleitsgeld

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